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Buchhaltung

Buchhaltung und Rechtskanzlei

Accountant

Buchhaltung rührt nicht davon, dass man ein Buch hält.

(Maike, Internet)

Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Ihr Ansprechpartner

Frau Grundheber
Telefon: 0781/919318-18
ugrundheber@anwaelte-hc.de

Sie suchen einen professionellen Service für Ihre Buchhaltung oder Buchführung in Offenburg oder im Schwarzwald? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Was ist Buchhaltung und Buchführung?

Aufgabe der Buchhaltung ist es, die Geschäftsvorfälle des Unternehmens in Zahlen zu dokumentieren und zu analysieren. Die Begriffe Buchhaltung und Buchführung werden in der Umgangssprache oft als synonym verwendet. Genau genommen ist jedoch die Buchführung nur die Methodik, um den gesamtheitlichen Prozess der Buchhaltung zu unterstützen. In ihrer Gesamtheit bildet die Buchhaltung die Grundlage für die Profitermittlung, Quartalsabschlüsse und den Jahresabschluss für die Steuererklärung.

Buchführung mit moderner Technologie?

Die meisten Unternehmen in Deutschland sind zur Buchführung verpflichtet sind. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch und der Steuergesetzgebung. Freiberufler nach § 18 EStG können dagegen häufig auf die Buchführung verzichten und nur eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln und nachweisen.

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Buchführung kann sehr komplex sein, wird aber heutzutage durch moderne Computer-Software sehr vereinfacht. Dabei gibt es kostengünstige Softwarelösungen für kleine Firmen. Für grosse Unternehmen gibt es komplexe integrierte Lösungen, die die Buchhaltung in den gesamten Unternehmensprozess einbinden.

Buchhaltung und Rechtskanzlei?

Buchhaltung und Juristerei? Diese auf den ersten Blick eher nicht unbedingt zueinander passenden Bereiche sind in einer gut funktionierenden Kanzlei wie der unseren elementare Bestandteile unserer Arbeit. Als Anwälte setzen wir Ihre Forderungen gerichtlich oder außergerichtlich durch und klären für Sie auch die Frage der gerichtlichen Kosten und der Anwaltsgebühren.

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Ohne eine topaktuelle und qualifizierte Buchhaltung wäre das nicht zu schaffen, denn Ihr Interesse betrifft zwar auch, dass Sie „Ihren“ Prozess „auf dem Papier“ gewinnen, der Aufwand sollte sich für Sie aber auch in klingender Münze auszahlen.

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An dieser Stelle kommt unsere Frau Grundheber ins Spiel, die im Team mit dem Sie betreuenden Anwalt oder Fachanwalt dafür sorgt, dass die Gegenseite gesetzte Zahlungsziele nicht überschreitet, den Zahlungseingang überwacht und hiernach sämtliche erforderlichen Transaktionen durchführt, damit Sie möglichst schnell über die für Sie durchgesetzten Geldbeträge verfügen können.

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Bei diesen Aufgaben kann Frau Grundheber nicht nur auf ihre jahrzehntelange Erfahrung, sondern auf neueste, auch digitale Technologie zurückgreifen, selbstverständlich überwacht durch sehr leistungsfähige Sicherungssysteme.

 

Sie steht Ihnen darüber hinaus auch für Fragen „Ihren“ Fall betreffend zur Verfügung.

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