Startseite Rechtsarchiv Familienrecht Namensrecht Familiennamen
Hauptmenü
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Rechtsarchiv
    • Arbeitsrecht
    • Architektenrecht
    • Aufsätze
    • Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Baurecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Gebrauchtwagenkauf
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Handelsvertreterrecht
    • Immobilienrecht
    • Informations­technologie­recht
    • Medizinrecht
    • Mietrecht
    • Reise- und Tourismusrecht
    • Sozialrecht
    • Speditions- und Frachtrecht
    • Sportrecht
    • Strafrecht
    • Telekommunikationsvertrag
    • Verbraucherrecht
    • Verkehrsrecht
    • Versicherungsrecht
    • Vertragsrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Wohneigentumsrecht
  • Anfahrt
  • Kooperation
  • Impressum
  • Zwangsvollstreckung / Buchhaltung

Kontaktdaten

Rechtsanwälte
Hartmann, Czelinski
& Kollegen

Büro Offenburg
Gaswerkstraße 5b
D-77652 Offenburg

Telefon: 0781/919318-0
Fax: 0781/919318-33

info@anwaelte-hc.de

Büro Biberach / Kinzigtal
Hauptstr. 32
D-77781 Biberach

Telefon: 07835/540571
Fax: 07835/54 05 74

biberach@anwaelte-hc.de
Familiennamen

Zu den Voraussetzungen des Familiennamens

Es stellt keine unverhältnismäßige Grundrechtsverletzung dar, dass der Gesetzgeber im Rahmen seiner Ausgestaltung des Familiennamensrechts einem Ehegatten die Möglichkeit vorenthalten hat, seinen Namen dem Ehemann als Begleitnamen hinzuzufügen, wenn der zum Ehenamen gewählte Name des anderen Ehegatten bereits aus mehreren Namen besteht. Um die identitätsstiftende Funktion eines Namens zu erhalten, wird mit der gesetzlichen Regelung verhindert, dass ein Namensträger einen Namen führt, der, aus Ehename und Begleitname zusammengesetzt, im Falle von bisher von den Ehegatten geführten echten Doppelnamen aus bis zu 4 Namen bestehen kann. Gleichzeitig wird diesem verhältnismäßigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Namensträger ausgeschlossen, dass Kinder einen mehrgliedrigen, aus 3 Namen bestehenden Geburtsnamen erhalten können (BVerfG Urteil v. 05.05.09, 1 BvR 1155/03, FamRZ 2009, 939).



Anwälte die für diesen Tätigkeitsschwerpunkt spezialisiert sind:
Uwe Czelinski
© 2012 Hartmann, Czelinski & Kollegen - Rechtsanwälte - Fachanwälte - Administration