Versorgungsausgleich
Zum VA sind grundsätzlich auch die zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung abgetretenen Anrechte aus einer Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht auszugleichen. Mit der Abtretung allein hat
Bei der internen Teilung von Anrechten im VA ist es notwendig, im Tenor der gerichtlichen Entscheidung die Fassung oder das Daten der Versorgungsregelung zu benennen, die der Entscheidung zugrunde lie
Anrechte, die im Wege des VA ausgeglichen werden können und die zuvor mit Mitteln aus dem Anfangsvermögen eines Ehegatten durch ihn erworben wurden (hier: Ehemann), sind regelmäßig nicht dem VA zu
