Beschaffenheitsvereinbarung
In der Formulierung "Das Wohnmobil ist in einem guten Zustand. Zuletzt waren wir damit in Spanien und alles hat super geklappt" liegt eine Beschaffenheitsvereinbarung dahingehend, dass das Fahrzeug jedenfalls fahrbereit sein sollte, d. h., nicht mit verkehrsgefährdenden Mängeln behaftet ist, aufgrund derer es bei einer Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft werden müsste (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB).
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