Schönheitsrenovierung
Die formularmietvertragliche Verpflichtung des Mieters zur Schönheitsreparatur während der Mietzeit in vorgegebener Farbwahl, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse des Vermieters besteh
Treffen starre und deshalb unwirksame Formularklauseln zur Vornahme der laufenden Schönheitsreparaturen und der Endrenovierung durch den Mieter mit einer später bei Einzug individuell vereinbarten Ã
1. Eine unwirksame Quotenabgeltungsklausel führt nicht zur Unwirksamkeit der formularmäßigen Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Wohnraummieter. 2. Vornahmeklauseln mit flexiblen Renovi
Der Vermieter ist nicht berechtigt, einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete geltend zu machen, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparatur enthält
Vereinbaren die Parteien eines Gewerberaummietvertrages allgemein die Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter, umfassen diese auch die Grundreinigung des Teppichbodens.
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BGH 08.10.2
