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Zivilrecht

Gesetz und Rechtssprechung

Was ist das Zivilrecht?

Zivilrecht ist ein umfangreiches und wichtiges Rechtsgebiet, mit dem im täglichen Leben jeder Bürger in Berührung kommt. Die Aufgabe des Zivilrechts ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Zusammenwirken innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft zu benennen.

Das Zivilrecht gilt für natürliche Personen und für die im Einzelnen definierten juristischen Personen. Grundsätzlich herrscht zwischen allen Beteiligten im Zivilrecht eine rechtliche Gleichheit, die in der heutigen Praxis gelegentlich von wirtschaftlicher Ungleichheit und von Ausnutzung wirtschaftlicher Macht überlagert zu werden scheint.

Die wichtigste Form des zivilrechtlichen Zusammenwirkens ist der Abschluss eines Vertrages. Sowohl die Abschlusskriterien als auch Regeln für Mängel, die während des Vertragsabschlusses oder während seiner Durchführung auftreten können werden zivilrechtlich geregelt. Der Rechtsanwalt für Zivilrecht wird in seiner praktischen Tätigkeit immer wieder auf die zivilrechtlichen Grundlagen zurückgreifen müssen. Das Privatrecht behandelt einige besondere Formen von Verträgen wie Kauf- und Leasingvertrag, Werk- und Dienstvertrag oder Reisevertrag besonders eingehend. Darüber hinaus sind die rechtlichen Grundsätze für die Ausübung von Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen, die Beziehung von Familienangehörigen und Verwandten und das Erbrecht Regelungsgegenstand zivilrechtlicher Bestimmungen.

Weitere Informationen

Zivilrecht - Gesetz und Rechtssprechung

Das grundsätzliche Regelwerk für zivilrechtliche Fragen ist in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dieses Werk, das inhaltlich in 5 Bereiche aufgeteilt ist, gehört nicht nur für den Anwalt für Zivilrecht sondern für jeden Juristen zur Standardausstattung. Auf die zivilrechtlichen Grundsätze greifen auch Anwälte und Richter, die sich mit Arbeitsrecht oder Handelsrecht befassen, regelmäßig zurück.

Die Rechtsgebiete

  • Kaufrecht

  • Mietrecht

  • Reiserecht

 haben ihren Ursprung in den Regelungen des BGB. Der „Allgemeine Teil“ des BGB enthält wichtige Regelungen, die im Geltungsbereich der Privatautonomie auf jede Art von gegenseitigen Verträgen anwendbar sind.


Für zivilrechtliche Klageverfahren ist das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig. Bei Zuständigkeit des Landgerichts oder in der Berufungsinstanz ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Zivilrecht notwendig.

Zivilgerichte beschäftigen sich mit der Rechtmäßigkeit von Verträgen und mit Mängeln bei der Durchführung von vertraglich übernommenen Leistungspflichten. Vertragsabschlüsse durch noch nicht vollständig rechtsfähige minderjährige Kinder sind ebenso problematisch wie Verträge über eine Leistung, deren Erbringung unmöglich ist. Rückabwicklung bei mangelhafter Vertragserfüllung, Rücktritts- und Nachbesserungsrechte gehören zum Arbeitsbereich des Fachanwalts für Zivilrecht.

Ihr Rechtsanwalt für Zivilrecht in Offenburg

Der Rechtsanwalt für Zivilrecht hilft Ihnen in unserer Kanzlei in Offenburg bei vielen Streitigkeiten des täglichen Lebens. Wenden Sie sich an den Anwalt für Zivilrecht, wenn Sie einen Vertrag geschlossen haben, den Sie wieder beenden möchten oder wenn eine Ihnen vertraglich zugesicherte Leistung vom Vertragspartner nicht ordnungsgemäß bewirkt wurde. Der erfahrene Rechtsanwalt für Zivilrecht berät Sie gerne darüber, welche Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind.

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