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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Abmahnung bei Verweigerung von Sprachkurs

Abmahnung bei Verweigerung einer Teilnahme an Sprachkurs rechtens und keine Diskriminierung wenn Sprachkenntnisse erforderlich sind - News und Informationen zu Recht / Rechtsprechung im Arbeitsrecht der Kanzlei HAZ in Offenburg.

Sprachunterricht mit Lehrer
Abmahnung bei Verweigerung von Sprachkurs?

Eine Mitarbeiterin kroatischer Herkunft war viele Jahre in einem öffentlich bewirtschafteten Schwimmbad zunächst als Reinigungskraft, später – mit Kassenbefugnis - als Vertreterin der Kassenkräfte beschäftigt. Diese Tätigkeit übte sie etwa 14 Jahre lang aus. 2006 forderte der Betriebsleiter der Arbeitgeberin die Mitarbeiterin auf, zur Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse auf eigene Kosten und außerhalb der Arbeitszeit einen Deutschkurs zu absolvieren, was die Mitarbeiterin ablehnte, worauf sie abgemahnt wurde. Daraufhin verklagte die Mitarbeiterin ihre Arbeitgeberin und verlangte wegen Diskriminierung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft eine Entschädigung in Höhe von 15.000,00 Euro. Wie schon in den Vorinstanzen blieb die Klage auch beim Bundesarbeitsgericht (BAG) erfolglos. Ein Arbeitgeber könne – so das BAG - das Absolvieren von Sprachkursen verlangen, wenn die Arbeitsaufgabe die Beherrschung der deutschen (oder einer fremden) Sprache erfordere. Die Aufforderung, dies auf eigene Kosten und außerhalb der Arbeitszeit zu tun, könne "zwar im Einzelfall gegen den Arbeitsvertrag oder Regeln eines Tarifvertrages verstoßen", allerdings stelle "ein solcher Verstoß aber keine unzulässige Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft dar", der Entschädigungsansprüche auslöse.


Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. 6. 2011 - 8 AZR 48/10 -



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