Gesellschaftsrecht - Gesetz und Rechtssprechung
Die für das Gesellschaftsrecht wesentlichen Rechtsvorschriften sind in verschiedenen Gesetzen zusammengefasst, die sich konkret auf die jeweilige Gesellschaftsform beziehen. Es gibt das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz für die Aktiengesellschaft und das Genossenschaftsgesetz.
Grundlagen des Gesellschaftsrechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Handelsgesetzbuch zu finden. Diese Regelungen betreffen vorrangig die Personengesellschaften.
Für Rechtsstreitigkeiten auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage sind die Landgerichte zuständig. Im Bundesland Baden-Württemberg gibt es eine Sonderzuständigkeit. Für diejenigen Landgerichtsbezirke, die dem Oberlandesgericht Stuttgart zugeteilt sind, ist das Landgericht Stuttgart in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten ausschließlich zuständig. Dies gilt auch für Offenburg und den Ortenau-Kreis.
Die Rechtsprechung hat sich bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten in vielen Fällen mit der Ablösung von Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften oder mit Schadensersatzansprüchen, die von Gesellschaftern der Geschäftsführung gegenüber geltend gemacht werden, zu beschäftigen. Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse oder gegen die Errichtung der Gesellschaft und die Pflichten der Gesellschafter, Kapital einzubringen oder einen Nachschuss zu leisten, sind ebenfalls zu entscheiden. Bei den Personengesellschaften sind die Einziehung von Gesellschafteranteilen und die Begründung von gegen alle Gesellschafter wirkenden Haftungsrisiken immer wieder Anlass, einen Rechtsstreit zu führen.
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