Sozialrecht - Gesetz und Rechtssprechung
Die gesetzlichen Bestimmungen, die der Rechtsanwalt für Sozialrecht kennen muss, sind im Sozialgesetzbuch (SGB) enthalten. Aufgrund des großen Umfangs weist das Sozialgesetzbuch eine mit den Ziffern I bis XII gekennzeichnete Unterteilung in verschiedene Regelungsgebiete auf. Die Bewilligung von Grundsicherungsleistungen, ein unter dem Stichwort „Hartz IV“ besonders viel diskutiertes Regelungsgebiet, wird im SGB II behandelt.
Für sozialrechtliche Auseinandersetzungen ist das Sozialgericht zuständig. Die geltenden Verfahrensreglungen ergeben sich aus dem Sozialgerichtsgesetz.
Jeder gerichtlichen Auseinandersetzung muss ein schriftliches Vorverfahren vorausgehen. Der Anwalt für Sozialrecht wird im Streitfall zunächst gegen den beanstandeten Bescheid form- und fristgerecht Widerspruch einlegen. Die Einschaltung des Rechtsanwalts für Sozialrecht ist in diesem frühen Stadium nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll, um durch fachkundigen Vortrag die Möglichkeit einer Einigung im Vorverfahren auszuschöpfen.
Wird der Widerspruch zurückgewiesen, dann ist die Klage vor dem Sozialgericht zulässig. Für Offenburg und den Ortenaukreis ist das Sozialgericht Freiburg zuständig. Die Richter haben sich mit den aktuellen Problemen der Bemessung von Grundsicherungsleistungen (Hartz IV) für Wohnraum und für den allgemeinen Lebensbedarf ebenso zu befassen wie mit der Frage, welche Voraussetzungen beim Vorliegen eines Arbeitsunfalls erfüllt sein müssen. Bewilligung oder Rückforderungen von Kindergeldleistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz oder von Ausbildungsbeihilfen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sind Themen, mit denen sich der Anwalt für Sozialrecht ebenso wie der Sozialrichter zu befassen hat.
Ihr Rechtsanwalt für Sozialrecht in Offenburg
Beauftragen Sie kurzfristig den Rechtsanwalt für Sozialrecht aus unserer Kanzlei in Offenburg, wenn Sie sich durch einen Bescheid aus dem Bereich der Sozialversicherungen, der Kindergeldkasse oder des BAföG-Amtes benachteiligt fühlen. Der Anwalt für Sozialrecht wird zunächst eine Akteneinsicht beantragen und die dem Bescheid zugrunde liegenden Erwägungen genau prüfen.
Die wichtigen Fristen für das Einlegen des Widerspruches und die Klageerhebung dürfen auf keinen Fall schuldhaft versäumt werden, weil Ihr Anspruch dann nicht mehr durchgesetzt werden könnte. Ihr Rechtsanwalt für Sozialrecht übernimmt auch im Falle eines fehlerbehafteten „Hartz IV“-Bescheides die Fristenkontrolle für Sie. Er vertritt Sie gegenüber der Behörde, der Arbeitsagentur und vor dem Sozialgericht.
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