Architektenvertrag: Keine Mindest- und Höchstsätze mehr
Architektenrecht
Gesetz und Rechtssprechung
Was ist das Architektenrecht?
Wer selbstständig als Architekt arbeitet oder als Bauherr die Dienste eines Architekten in Anspruch nimmt, der kommt mit der speziellen rechtlichen Materie des Architektenrechts in Berührung. Zum Architektenrecht gehören die für den Abschluss eines Werkvertrages zwischen Architekt und Auftraggeber einschlägigen Rechtsvorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ebenso wie die Vorschriften der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Der Rechtsanwalt für Architektenrecht weiß, dass das Architektenrecht sowohl dem Architekten als auch seinem Auftraggeber dient. Einerseits schafft das Architektenrecht die Grundlagen dafür, Leistungen zu beschreiben und Honorarforderungen festzusetzen, andererseits gibt es dem Vertragspartner Grundlagen für eventuelle Nachbesserungs- oder Schadensersatzforderungen. Grundsätzlich sind alle Architekten gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, um den Ausgleich größerer Schäden im Interesse der Vertragspartner sicherzustellen.
Architektenrecht - Gesetz und Rechtssprechung
Die Rechtsvorschriften des Architektenrechts sind nicht in einer einheitlichen Gesetzessammlung enthalten. Der Anwalt für Architektenrecht findet die relevanten Paragraphen im Allgemeinen Teil des BGB, im Bereich des Werkvertragsrechts (BGB), in der HOAI, aber auch in den berufsrechtlichen Regelungen der jeweils zuständigen Architektenkammer und in versicherungsrechtlichen und baurechtlichen Regelwerken.
Bei den zuständigen Gerichten in Zivilsachen, dem Amtsgericht Offenburg, oder, bei höheren Streitwerten, dem Landgericht Offenburg, werden meistens Streitigkeiten aus dem Bereich des Vertragsrechts oder dem Recht auf Schadensersatz bei Bauverzögerung oder Planungsfehlern verhandelt. Das Architektenrecht ist auch deshalb eine so komplizierte und vielschichtige Rechtsmaterie, weil neben dem Architekten weitere Beteiligte für das vertraglich geschuldete Gelingen eines Bauvorhabens mitverantwortlich sind. Aufgrund der Tatsache, dass Architekten zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet sind, hat der Fachanwalt für Architektenrecht auch versicherungsrechtliche Fragen zu klären.
Prozesse auf dem Gebiet des Architektenrechts können viel Zeit beanspruchen, da dem Gericht eine sichere Einschätzung oftmals erst nach Vorlage verschiedener Gutachten möglich sein wird. Die Streitwerte sind häufig sehr hoch, wenn über den Fortgang größerer Projekte und über die Verantwortung für eventuelle Folgeschäden gestritten wird. Das Oberlandesgericht in Stuttgart hat sich in Berufungsverfahren ebenfalls immer wieder mit Architektenrecht zu befassen. Zu den architektenrechtlichen Problemstellungen, die den Gerichten zur Entscheidung vorgelegt werden, können allerdings auch Streitigkeiten über Urheberrechte an Planungsarbeiten und Entwürfen gehören.
Ihr Rechtsanwalt für Architektenrecht in Offenburg
Ihr Fachanwalt für Architektenrecht aus unserer Kanzlei in Offenburg steht Ihnen bei der Bewertung komplizierter Klauseln in Architektenverträgen mit kompetentem Rat zur Seite. Die Zusammenarbeit mit Sachverständigen und die Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung nimmt der Anwalt für Architektenrecht Ihnen gerne ab.
Fachliche Kenntnisse und gute Kenntnisse über die baulichen Voraussetzungen in Offenburg und im Ortenaukreis, aber auch in anderen Regionen machen den Rechtsanwalt im Architektenrecht zum wertvollen Vertreter bei einem Gerichtsverfahren oder bei der außergerichtlichen Auseinandersetzung mit Architekten oder Bauherren.