Erbrecht - Gesetz und Rechtssprechung
Die für das Erbrecht wichtigen gesetzlichen Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das dem Erbrecht einen eigenen Teilbereich widmet. Hier finden sich zahlreiche Regelungen, die dem Schutz der Erben 1. Ordnung dienen. Neben der Sicherung des Pflichtteilsanspruchs für Abkömmlinge und für Ehegatten, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, sieht der Gesetzgeber Auskunftsansprüche vor, die nicht nur den Wert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt betreffen. Pflichtteilsberechtigte können auch Auskunft über eventuelle Verfügungen verlangen, die vom Erblasser kurz vor dem Tode in Benachteiligungsabsicht gemacht wurden.
Die für Erbrechtsstreitigkeiten zuständigen Zivilgerichte haben immer wieder darüber zu entscheiden, ob der Nachlass durch Verfügungen vor dem Tode in Benachteiligungsabsicht gemindert wurde oder ob sie dem Bedarf des späteren Erblassers entsprachen. Grundsätzlich beginnen die Ansprüche der Erben erst dann zu wirken, wenn der Erbfall, also der Tod, eingetreten ist. Der Anwalt für Erbrecht hat vor Gericht immer wieder mit der Anfechtung von Testamenten zu tun. Formale Fehler oder die Beeinträchtigung des Urteilsvermögens durch Krankheit oder Zwang können die Unwirksamkeit der testamentarischen Verfügung zur Folge haben.
Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Offenburg
Wenden Sie sich an den Rechtsanwalt für Erbrecht, der Sie in unserer Kanzlei in Offenburg gerne berät, wenn Sie ein Testament errichten wollen. Sollten Sie sich als Erbe oder als Pflichtteilsberechtigter benachteiligt fühlen oder mit Auskunftsanträgen anderer Erben oder Pflichtteilsberechtigter konfrontiert werden, steht Ihnen der Rechtsanwalt für Erbrecht als Ratgeber oder Interessenvertreter zur Seite. Der Anwalt für Erbrecht wird Sie darüber beraten, ob eine außergerichtliche Streitschlichtung Erfolg verspricht oder ob eine gerichtliche Entscheidung notwendig sein wird.
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