Zivilrecht - Gesetz und Rechtssprechung
Das grundsätzliche Regelwerk für zivilrechtliche Fragen ist in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dieses Werk, das inhaltlich in 5 Bereiche aufgeteilt ist, gehört nicht nur für den Anwalt für Zivilrecht sondern für jeden Juristen zur Standardausstattung. Auf die zivilrechtlichen Grundsätze greifen auch Anwälte und Richter, die sich mit Arbeitsrecht oder Handelsrecht befassen, regelmäßig zurück.
Die Rechtsgebiete
- Kaufrecht
- Mietrecht
- Reiserecht
haben ihren Ursprung in den Regelungen des BGB. Der „Allgemeine Teil“ des BGB enthält wichtige Regelungen, die im Geltungsbereich der Privatautonomie auf jede Art von gegenseitigen Verträgen anwendbar sind.
Für zivilrechtliche Klageverfahren ist das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig. Bei Zuständigkeit des Landgerichts oder in der Berufungsinstanz ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Zivilrecht notwendig.
Zivilgerichte beschäftigen sich mit der Rechtmäßigkeit von Verträgen und mit Mängeln bei der Durchführung von vertraglich übernommenen Leistungspflichten. Vertragsabschlüsse durch noch nicht vollständig rechtsfähige minderjährige Kinder sind ebenso problematisch wie Verträge über eine Leistung, deren Erbringung unmöglich ist. Rückabwicklung bei mangelhafter Vertragserfüllung, Rücktritts- und Nachbesserungsrechte gehören zum Arbeitsbereich des Fachanwalts für Zivilrecht.
Ihr Rechtsanwalt für Zivilrecht in Offenburg
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