IT-Recht - Gesetz und Rechtssprechung
Das IT-Recht kennt keine einheitliche Gesetzessammlung. Der Rechtsanwalt für IT-Recht muss seine Anspruchsgrundlagen unter anderem aus folgenden Gesetzen zusammenstellen:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), allgemeines Vertrags- und Schuldrecht
- EGBGB Internationales Privatrecht
- Bundesdatenschutzgesetz, Landesdatenschutzgesetze
- Telemediengesetz
- Telekommunikationsgesetz
-
Strafgesetzbuch
Darüber hinaus muss der Anwalt für IT-Recht wettbewerbs- und markenrechtliche Vorschriften anwenden können. Der Rechtsprechung kam im Bereich des IT-Rechts von Beginn an eine große Bedeutung zu. Aufgrund der besonderen, sich bei der elektronischen Datenverarbeitung ergebenden Umstände musste der Bundesgerichtshof in vielen Fallkonstellationen Grundsatzentscheidungen erlassen. Das betraf auch die Regelungen der Gerichtszuständigkeiten. Aufgrund der weiten Verbreitung des Internets wurden Definitionen wie „Ort der Leistung“ auslegungsbedürftig. Immer neue Formen der Werbung durch Weiterentwicklung von technischen Möglichkeiten im Bereich der Informationstechnologien beschäftigen die Kammern für Handelssachen fortgesetzt. Über Gleichheit oder Ähnlichkeiten von Domainnamen wird ebenfalls gestritten.
Ihr Rechtsanwalt für IT-Recht in Offenburg
Konsultieren Sie den Rechtsanwalt für IT-Recht in unserer Kanzlei in Offenburg, wenn Sie ein rechtliches Problem haben, das mit moderner Informationstechnologie im Zusammenhang steht. Der spezialisierte Anwalt für IT-Recht kennt sich sowohl mit den verschiedenen Rechtsquellen seines Rechtsgebietes als auch mit den technischen Grundlagen, die häufig den Unterschied machen, aus. Bei komplizierten Zuständigkeiten behält Ihr Rechtsanwalt für IT-Recht im Interesse Ihres Anspruches den Überblick.
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