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Arzthaftungsrecht

Gesetz und Rechtssprechung

Was ist das Arzthaftungsrecht?

Das Arzthaftungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt oder Krankenhaus und unzufriedenen Patienten. Haftungsgrundlagen können durch vertragliche Vereinbarung und Schadensersatzbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gegeben sein. Die größte Herausforderung, der sich der Anwalt für Arzthaftungsrecht in seiner täglichen Arbeit zu stellen hat, besteht darin, haftungsrechtlich relevante Fehler bei der ärztlichen Behandlung nachzuweisen. Hier helfen ihm eigene medizinische Kenntnisse oder die Zusammenarbeit mit medizinischen Sachverständigen.

Rechtliche Grundlage für alle gegenseitigen Ansprüche zwischen Arzt und Patient ist der Behandlungsvertrag, der schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden kann. Der Vertrag gibt dem Patienten keinen Anspruch darauf, geheilt zu werden, aber er verpflichtet den Arzt dazu, bei seiner Behandlung mit der erforderlichen Sorgfalt vorzugehen. Wird die Sorgfalt durch den Arzt oder die Personen, die ihm als Verrichtungsgehilfen assistieren, verletzt, und entsteht dadurch ein Schaden, ist eine Haftpflicht des Arztes denkbar. Eingriffe, die über die Grenzen der vom Patienten gegebenen Zustimmung hinausgehen, fehlerhafte Diagnosen, Hygienemängel und Schäden durch mangelhafte technische Geräte können Grund dafür sein, einen Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB gegen den Arzt oder das Krankenhaus geltend zu machen.

Weitere Informationen

Arzthaftungsrecht - Gesetz und Rechtssprechung

Der Arzthaftungsprozess wird vor dem Zivilgericht ausgetragen. Das Amtsgericht Offenburg oder das Landgericht Offenburg sind im Bereich unserer Kanzlei die zuständigen Gerichte. Muss die Klage aufgrund der Streitwerthöhe beim Landgericht eingereicht werden, dann ist die Mitwirkung des Rechtsanwalts für Arzthaftungsrecht schon aus formalen Gründen notwendig.


Typische Fallkonstellationen, mit denen sich die Rechtsprechung immer wieder zu befassen hat, sind:

  • Fehler bei der ärztlichen Behandlung selbst

  • Verletzung von Aufklärungspflichten vor Eingriffen

  • Unvollständige Dokumentation der Behandlung

 

Grundsätzlich ist der Anwalt im Arzthaftungsrecht an zivilprozessuale Regeln gebunden. Daraus folgt, dass der Antragsteller die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs darlegen und beweisen muss. Nur in Ausnahmefällen sieht die Rechtsprechung eine Umkehr der Beweislast vor. Die Zusammenarbeit mit einem medizinischen Sachverständigen ist schon bei der Vorbereitung eines Arzthaftungsverfahrens besonders wichtig, weil nur ein ausgebildeter Mediziner die tatsächlichen Aussichten einer derartigen Auseinandersetzung realistisch einschätzen kann. Der Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht verfügt aufgrund seiner Berufserfahrung selbst auch über die Fähigkeit, sich ein erstes Urteil zu bilden, wenn ihm ein Fall geschildert wird.

Ihr Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht in Offenburg

Zögern Sie deshalb nach einer Fehlbehandlung nicht lange. Suchen Sie den Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht in unserer Kanzlei in Offenburg auf, sobald Sie den Verdacht haben, durch ärztliches Handeln geschädigt worden zu sein. Der Anwalt für Arzthaftungsrecht klärt Sie nicht nur über das Vorgehen auf, das Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen wird sondern er prüft auch den Verlauf der für die Durchsetzung Ihres Anspruchs wichtigen Verjährungsfristen.

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