Arzthaftungsrecht - Gesetz und Rechtssprechung
Der Arzthaftungsprozess wird vor dem Zivilgericht ausgetragen. Das Amtsgericht Offenburg oder das Landgericht Offenburg sind im Bereich unserer Kanzlei die zuständigen Gerichte. Muss die Klage aufgrund der Streitwerthöhe beim Landgericht eingereicht werden, dann ist die Mitwirkung des Rechtsanwalts für Arzthaftungsrecht schon aus formalen Gründen notwendig.
Typische Fallkonstellationen, mit denen sich die Rechtsprechung immer wieder zu befassen hat, sind:
- Fehler bei der ärztlichen Behandlung selbst
- Verletzung von Aufklärungspflichten vor Eingriffen
- Unvollständige Dokumentation der Behandlung
Grundsätzlich ist der Anwalt im Arzthaftungsrecht an zivilprozessuale Regeln gebunden. Daraus folgt, dass der Antragsteller die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs darlegen und beweisen muss. Nur in Ausnahmefällen sieht die Rechtsprechung eine Umkehr der Beweislast vor. Die Zusammenarbeit mit einem medizinischen Sachverständigen ist schon bei der Vorbereitung eines Arzthaftungsverfahrens besonders wichtig, weil nur ein ausgebildeter Mediziner die tatsächlichen Aussichten einer derartigen Auseinandersetzung realistisch einschätzen kann. Der Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht verfügt aufgrund seiner Berufserfahrung selbst auch über die Fähigkeit, sich ein erstes Urteil zu bilden, wenn ihm ein Fall geschildert wird.
Ihr Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht in Offenburg
Zögern Sie deshalb nach einer Fehlbehandlung nicht lange. Suchen Sie den Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht in unserer Kanzlei in Offenburg auf, sobald Sie den Verdacht haben, durch ärztliches Handeln geschädigt worden zu sein. Der Anwalt für Arzthaftungsrecht klärt Sie nicht nur über das Vorgehen auf, das Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen wird sondern er prüft auch den Verlauf der für die Durchsetzung Ihres Anspruchs wichtigen Verjährungsfristen.
Sie können gerne online mit uns Kontakt aufnehmen: Kontaktformular