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Strafrecht

Das Strafrecht ist eines der wichtigsten bekannten Rechtsgebiete. Charakteristischer Unterschied zum Zivilrecht ist, dass ein Geschädigter oder ein Opfer einer Straftat im Verfahren nicht als Beteiligter sondern nur als Zeuge gilt. Ziel des Strafrechts ist nicht der Ausgleich entstandener Schäden sondern die Wahrung des Rechtsfriedens durch Verhängung von Strafen. Ankläger ist der Staat, vertreten wird er durch den Staatsanwalt.

Das Strafrecht ist eine Sonderform des öffentlichen Rechts. Die Grundsätze „im Zweifel für den Angeklagten“, „keine Strafe ohne Gesetz“ und das Verbot der Mehrfachbestrafung einer Handlung sind dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgebot geschuldet. Die zu verhängenden Strafen sind

  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann
  • Freiheitsstrafe
     

Nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip ist die mildere Form der Strafe zu wählen, wenn sie geeignet ist, den Täter von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Entscheidend ist dabei, wie viel Schuld dem Angeklagten bei der Begehung der strafbaren Handlung zur Last gelegt werden muss.

 

Weiterführende Informationen

Strafrecht - Gesetz und Rechtssprechung

Strafrechtliche Verfolgung setzt immer einen Anfangsverdacht voraus und wird auf Anzeige oder von Amts wegen eingeleitet. Das Verfahren in Strafsachen richtet sich nach der Strafprozessordnung (StPO). Handelt es sich bei dem Angeschuldigten um einen Jugendlichen, kommt die Jugendgerichtsgesetz zur Anwendung. Wer sich als Verdächtiger oder als Angeschuldigter einem strafrechtlichen Verfahren ausgesetzt sieht, dem muss der gegen ihn erhobene Tatvorwurf bekanntgegeben und erläutert werden. Er hat das Recht, zum Tatvorwurf entweder zu schweigen oder sich zu äußern.

Er hat auch das Recht, einen Rechtsanwalt für Strafrecht als Verteidiger zu bestimmen. Die ersten Ermittlungen werden im Namen der Staatsanwaltschaft durchgeführt, die nach Erhärtung des Verdachts Anklage beim Strafgericht erhebt. Je nach Schwere der Strafandrohung sind entweder die Strafabteilungen beim Amtsgericht oder die Strafkammern beim Landgericht zuständig.

Vor den Strafgerichten werden Kapitaldelikte wie Totschlag oder Mord, aber auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) oder die unterlassene Hilfeleistung in einem Unglücksfall verhandelt. Neben den im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführten Tatbeständen, die Straftaten gegen Leib und Leben oder gegen das Vermögen betreffen, gibt es eine Vielzahl weiterer Straftatbestände. Strafrechtlich verfolgt werden beispielsweise Verstöße gegen steuerrechtliche Bestimmungen, grobe Verstöße gegen Einfuhr von gegen Artenschutzabkommen verstoßenden Tierprodukten, Insolvenzstraftaten und viele mehr.

 

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