Strafrecht - Gesetz und Rechtssprechung
Strafrechtliche Verfolgung setzt immer einen Anfangsverdacht voraus und wird auf Anzeige oder von Amts wegen eingeleitet. Das Verfahren in Strafsachen richtet sich nach der Strafprozessordnung (StPO). Handelt es sich bei dem Angeschuldigten um einen Jugendlichen, kommt die Jugendgerichtsgesetz zur Anwendung. Wer sich als Verdächtiger oder als Angeschuldigter einem strafrechtlichen Verfahren ausgesetzt sieht, dem muss der gegen ihn erhobene Tatvorwurf bekanntgegeben und erläutert werden. Er hat das Recht, zum Tatvorwurf entweder zu schweigen oder sich zu äußern.
Er hat auch das Recht, einen Rechtsanwalt für Strafrecht als Verteidiger zu bestimmen. Die ersten Ermittlungen werden im Namen der Staatsanwaltschaft durchgeführt, die nach Erhärtung des Verdachts Anklage beim Strafgericht erhebt. Je nach Schwere der Strafandrohung sind entweder die Strafabteilungen beim Amtsgericht oder die Strafkammern beim Landgericht zuständig.
Vor den Strafgerichten werden Kapitaldelikte wie Totschlag oder Mord, aber auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) oder die unterlassene Hilfeleistung in einem Unglücksfall verhandelt. Neben den im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführten Tatbeständen, die Straftaten gegen Leib und Leben oder gegen das Vermögen betreffen, gibt es eine Vielzahl weiterer Straftatbestände. Strafrechtlich verfolgt werden beispielsweise Verstöße gegen steuerrechtliche Bestimmungen, grobe Verstöße gegen Einfuhr von gegen Artenschutzabkommen verstoßenden Tierprodukten, Insolvenzstraftaten und viele mehr.
Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Offenburg
Konsultieren sie umgehend den Rechtsanwalt für Strafrecht in unserer Kanzlei in Offenburg, wenn Sie durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft erfahren, dass gegen Sie strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden. Der erfahrene Anwalt für Strafrecht empfiehlt grundsätzlich, zunächst zu schweigen und Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen. Nach der Einsichtnahme kann der Rechtsanwalt konkret zu jedem Detail der erhobenen Vorwürfe Stellung nehmen.
Sie können gerne online mit uns Kontakt aufnehmen: Kontaktformular