Bauabnahme - Rechtliches aus dem Baurecht
Baurecht
Gesetz und Rechtssprechung
Was ist das Baurecht?
Das Baurecht ist ein Rechtsgebiet, das jeden betrifft, der ein Bauvorhaben umsetzen möchte. Baurechtliche Bestimmungen betreffen nicht nur den Bauherrn und sein Projekt selbst sondern auch Nachbarn, Anlieger und öffentliche Belange. In der deutschen Rechtsordnung wird der Unterschied zwischen privatem und öffentlichem Baurecht hervorgehoben.
Ein Rechtsanwalt für Baurecht beschäftigt sich sowohl mit privatrechtlich geschlossenen Verträgen, mit Immobilienrecht und mit nachbarrechtlichen Vorschriften als auch mit den Anforderungen der Baubehörden an Planung und Umsetzung von Bauvorhaben.
Baurecht - Gesetz und Rechtssprechung
Das öffentliche Baurecht gehört seiner Systematik nach zum großen Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts. Durch baurechtliche Verwaltungsnormen kann die in Artikel 14 des Grundgesetzes festgeschriebene Eigentumsgarantie im Einzelfall eingeschränkt werden, wenn öffentliche Interessen dies verlangen. Im Interesse der Allgemeinheit muss eine Raumordnung geschaffen werden. Darüber hinaus besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, dass Gebäude den modernen Sicherheitsanforderungen genügen. Schließlich müssen schutzwürdige Interessen der Grundstücksnachbarn gewahrt werden, indem Mindestabstände zwischen Gebäuden, Veränderungen des Bodenniveaus und Zulässigkeit von über die Grundstücksgrenze hinausreichenden Einwirkungen verbindlich geregelt werden. Baugenehmigungsverfahren und Bauabnahme stellen sicher, dass die Vorschriften des öffentlichen Baurechts bei Neubauten eingehalten werden.
Gesetzliche Regelungen im Rahmen des privaten Baurechts finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch und in Sondervorschriften wie er Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Zivilgerichtsbarkeit in Offenburg hat hier hauptsächlich über Bestehen und Inhalt von Werkverträgen mit Bauunternehmern und Architekten zu befinden. Aufgrund der Höhe der Streitwerte ist häufig das Landgericht Offenburg zuständig, so dass ein Anwalt für Baurecht als Prozessvertreter benötigt wird. Nachbarrechtliche Streitigkeiten gehören ebenfalls zum Tätigkeitsbereich des Fachanwalts für Baurecht, wenn es um Bauabstände, um Zuwegungen und Zuleitungen und um das Recht, ein Nachbargrundstück zu betreten, geht.
Im Baugesetzbuch und in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) sind weitere wesentliche Regelungen des Baurechts enthalten. Für Streitigkeiten auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts im Ortenaukreis ist das Verwaltungsgericht in Freiburg zuständig. Gestritten wird hauptsächlich über Planfeststellungsverfahren, Bebauungspläne und über die Umsetzung der in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg enthaltenen Normen. Bei Nichterteilung von Baugenehmigungen ohne sachlichen Ablehnungsgrund kann auch eine Untätigkeitsklage erforderlich werden.
Ihr Rechtsanwalt für Baurecht in Offenburg
Beauftragen Sie bei baurechtlichen Streitigkeiten den Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Baurecht aus unserer Kanzlei in Offenburg. Die Bearbeitung von baurechtlichen Mandaten erfordert nicht nur rechtliche Kenntnisse sondern auch ein gutes Vorstellungsvermögen und Ortskenntnis. Bei bauplanungsrechtlichen Auseinandersetzungen sind die örtliche Situation und die Kenntnis der Verwaltungspraxis und der Rechtsprechung im konkreten Bundesland wichtig.
Der Rechtsanwalt für Baurecht aus Offenburg kennt die baurechtlichen Besonderheiten, die im Bundesland Baden-Württemberg zu beachten sind. So kann er sie schnell und gründlich über ihr Recht beraten und den richtigen Weg zur Durchsetzung weisen.