Immobilienrecht - Gesetz und Rechtssprechung
Die Rechtsgrundlagen des Immobilienrechts sind in verschiedenen Gesetzen zu finden. Die grundsätzlichen Regelungen über Kauf und Verkauf von Immobilien und über deren Belastung mit Grundschuld oder Grunddienstbarkeit sind bei den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Sachenrecht zu finden. Für den Kontakt mit dem Makler finden sich gesetzliche Vorschriften in der Makler- und Bauträgerverordnung. Bei der Bebauung des Grundstücks sind auch die Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und in bestimmten Fällen die Rechtsnormen des Denkmalschutzgesetzes zu beachten. Denkmalschutz kann übrigens nicht nur Altgebäude betreffen. Es gibt auch Bodendenkmäler. Das können beispielsweise Spuren früherer Besiedlung sein, die beim Ausheben von Fundamenten zu Tage treten. Der Rechtsanwalt für Immobilienrecht tritt nicht nur vor den Zivilgerichten auf sondern verteidigt seine Mandanten auch gegen Bußgeldbescheide der Denkmalschutz- und Baubehörden.
Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Offenburg
Nehmen Sie das Beratungsangebot unseres Rechtsanwalts für Immobilienrecht in der Kanzlei in Offenburg am besten schon dann in Anspruch, wenn sie sich noch in der Planungsphase befinden.
Der Anwalt für Immobilienrecht gibt Ihnen einen verlässlichen Überblick über Chancen und Risiken, die mit dem Erwerb einer Immobilie oder mit der Durchführung eines Bauprojekts auf einer Immobilie verbunden sind. Dies gilt auch für den Erwerb einer Eigentumswohnung. Die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes halten für Käufer, die ihrer bisherigen regelmäßigen Mietzahlungspflicht entfliehen wollen, nicht immer positive Überraschungen bereit. Anwaltlicher Rat zur rechten Zeit hilft dabei, wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.
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