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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Abgrenzung Architektenvertrag - Akquisetätigkeit

Kein vergütungspflichtiger Architektenvertrag, wenn der Architekt, zugleich Geschäftsführer einer mit der Erbringung von Bauleistungen befassten GmbH ist - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Architektenrecht der Kanzlei HAZ in Offenburg.

Architekt auf Baustelle
Abgrenzung Architektenvertrag - Akquisetätigkeit?

Eine planerische Tätigkeit des Architekten ist als Akquisemaßnahme nicht zu vergüten, wenn der Architekt, der zugleich Geschäftsführer einer mit der Erbringung von Bauleistungen befassten GmbH ist, dem Bauherrn die schlüsselfertige Errichtung des Bauwerkes im Sinne eines Bauwerkvertrages angeboten hat, dieses Angebot vom Bauherrn aber nicht angenommen wurde. In diesem Fall ist kein vergütungspflichtiger Architektenvertrag wegen der Planungsleistungen zustandegekommen.


OLG Schleswig, Urteil vom 6.1.2009, 3 U 29/07

Über die Kanzlei in Offenburg

„Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer“ ist eine renommierte Rechtskanzlei mit Sitz in Offenburg im Schwarzwald. Sie finden in dieser Kanzlei Ihren Anwalt, Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Handelsrecht, Internetrecht, Nachbarrecht, Schuldrecht, Kaufrecht, Reiserecht, Immobilienrecht, IT-Recht, Architektenrecht, Arzthaftungsrecht, Speditionsrecht, Schadensersatzrecht, Autorecht, Inkassorecht. Die Rechtsanwälte betreuen Klienten in und um Offenburg. Das beinhaltet Städte und Gebiete wie Oberkirch, Kehl, Renchen, Bühl, Lahr, Baden-Baden, Oppenau, Biberach im Kinzigtal, Haslach, Hohberg, Friesenheim, Appenweier, Bad Peterstal, Achern, Kappelrodeck, Sasbach, Sasbachwalden, Willstätt, Rheinau, Wolfach, Gengenbach, Ettenheim, Herbolzheim, Neuried, Schramberg, Zell am Harmersbach, Unterharmersbach, Oberharmersbach, Seelbach, Ohlsbach, Kippenheim, Schwanau, Rust, Grafenhausen, Lautenbach, Dundenheim, Altenheim, Ichenheim, um nur einige Gemeinden beispielhaft zu nennen.

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77652 Offenburg
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Telefon: +49 781 919318 0
Telefax: +49
781 919318 33


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