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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Auskunftspflicht des Versicherers über Bezugsberechtigung

Auskunftspflicht des Versicherers über Bezugsberechtigung bei Lebensversicherung - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Versicherungsrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.

Mann bei Beratung zu einer Lebensversicherung
Auskunftspflicht bei Lebensversicherungen?

Wird in einem Lebensversicherungsvertrag vereinbart, dass die Leistung nach dem Tod des Versicherungsnehmers an einen Dritten erbracht werden soll oder macht der Versicherungsnehmer nach Vertragsabschluss von seiner im Zweifel bestehenden Befugnis Gebrauch, einen Dritten als Bezugsberechtigten zu bestimmen, so erwirbt der Dritte das Recht, die Leistung nach dem Eintritt des Versicherungsfalls vom Versicherer zu fordern, was zugleich zur Folge hat, dass die Versicherungssumme nicht zum Nachlass gehört, sondern dem Begünstigten direkt aus dem Vermögen des Versicherers zusteht. Insoweit ist aber der Versicherer dennoch verpflichtet, dem Erben des Versicherungsnehmers Auskunft über das Bestehen und über die Einzelheiten der Erfüllung von Bezugsrechten zu erteilen. Gleiches gilt auch gegenüber einem Nachlassinsolvenzverwalter aufgrund der für ihn aus § 80 Abs. 1 InsO folgenden Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis.

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