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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Auskunftspflicht des Versicherers über Bezugsberechtigung

  • Autorenbild: Andreas Sprenger
    Andreas Sprenger
  • 6. Juni 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Auskunftspflicht des Versicherers über Bezugsberechtigung bei Lebensversicherung - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Versicherungsrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.

Mann bei Beratung zu einer Lebensversicherung
Auskunftspflicht bei Lebensversicherungen?

Wird in einem Lebensversicherungsvertrag vereinbart, dass die Leistung nach dem Tod des Versicherungsnehmers an einen Dritten erbracht werden soll oder macht der Versicherungsnehmer nach Vertragsabschluss von seiner im Zweifel bestehenden Befugnis Gebrauch, einen Dritten als Bezugsberechtigten zu bestimmen, so erwirbt der Dritte das Recht, die Leistung nach dem Eintritt des Versicherungsfalls vom Versicherer zu fordern, was zugleich zur Folge hat, dass die Versicherungssumme nicht zum Nachlass gehört, sondern dem Begünstigten direkt aus dem Vermögen des Versicherers zusteht. Insoweit ist aber der Versicherer dennoch verpflichtet, dem Erben des Versicherungsnehmers Auskunft über das Bestehen und über die Einzelheiten der Erfüllung von Bezugsrechten zu erteilen. Gleiches gilt auch gegenüber einem Nachlassinsolvenzverwalter aufgrund der für ihn aus § 80 Abs. 1 InsO folgenden Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis.

Über die Kanzlei in Offenburg

„Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer“ ist eine renommierte Rechtskanzlei mit Sitz in Offenburg im Schwarzwald. Sie finden in dieser Kanzlei Ihren Anwalt, Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Handelsrecht, Internetrecht, Nachbarrecht, Schuldrecht, Kaufrecht, Reiserecht, Immobilienrecht, IT-Recht, Architektenrecht, Arzthaftungsrecht, Speditionsrecht, Schadensersatzrecht, Autorecht, Inkassorecht. Die Rechtsanwälte betreuen Klienten in und um Offenburg. Das beinhaltet Städte und Gebiete wie Oberkirch, Kehl, Renchen, Bühl, Lahr, Baden-Baden, Oppenau, Biberach im Kinzigtal, Haslach, Hohberg, Friesenheim, Appenweier, Bad Peterstal, Achern, Kappelrodeck, Sasbach, Sasbachwalden, Willstätt, Rheinau, Wolfach, Gengenbach, Ettenheim, Herbolzheim, Neuried, Schramberg, Zell am Harmersbach, Unterharmersbach, Oberharmersbach, Seelbach, Ohlsbach, Kippenheim, Schwanau, Rust, Grafenhausen, Lautenbach, Dundenheim, Altenheim, Ichenheim, um nur einige Gemeinden beispielhaft zu nennen.

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