Krankenversicherung gekündigt - Nachweis einer Anschlussversicherung an Versicherung ohne Frist? - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Versicherungsrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.
Gem. § 205 Abs. 4 VVG kann ein Versicherungsnehmer nach einer Prämienerhöhung innerhalb eines Monats kündigen. Zur Wirksamkeit der Kündigung muss er allerdings den Abschluss bei einem anderen Krankenversicherungsunternehmen nachweisen können. Dafür ist es unschädlich, wenn dieser Nachweis erst nach Ablauf der Kündigungsfrist vorgelegt wird. Die Kündigung wird folglich zu dem Zeitpunkt wirksam, für den sie erklärt wurde. Hinweis: In § 205 Abs. 6 VVG hat der Gesetzgeber - anders als in § 175 Abs. 4 S. 4 SGB V bei der Kündigung wegen Wechsels innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) - keine Frist bestimmt, innerhalb derer der Anschlussversicherungsnachweis vorzulegen ist, obwohl § 205 Abs. 6 VVG ersichtlich der Parallelbestimmung in § 175 Abs. 4 S. 4 SGB V nachgebildet ist.
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