Rechtsanwalt / Anwalt frei wählen bei einer Rechtsschutzversicherung - keine höhere Selbstbeteiligung - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Versicherungsrecht der Kanzlei HAZ in Offenburg.
Das OLG Bamberg (Az. 3 U 236/11) hat am 20.6.2012 ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Bamberg (Az. 1 O 336/10) aufgehoben und es der HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung verboten, von ihren Versicherungsnehmern dann eine höhere Selbstbeteiligung zu verlangen, wenn diese im Streitfall ihren Rechtsanwalt frei wählen und nicht den Anwalt, den ihnen der Versicherer empfohlen hat, mandatieren. Geklagt hatte die Anwaltskammer München. Die Revision wurde zugelassen, man wird also abwarten müssen, ob dieses Urteil rechtskräftig wird
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