Zulässige Beitragsfreistellungsklausel bei Rentenversicherungsvertrag - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Versicherungsrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.
In den Bedingungen zu einem fondsgebunden Rentenversicherungsvertrag über eine Basisversorgung nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) - sog. "Rürup-Rente" - kann der Versicherer das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers sowohl vollständig (und als deren Folge auch die Auszahlung des Rückkaufwertes) ausschließen als auch auf eine Beitragsfreistellung begrenzen. Insoweit muss sich nämlich ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bewusst sein, dass er nicht eine übliche fondsgebundene Lebens-/ Rentenversicherung abschließt, sondern einen "Rürup-Vertrag", bei dem steuerrechtliche Vorgaben zu beachten sind. Da gerade das Erlangen dieser Steuervorteile (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG) ein wesentlicher Grund für den Abschluss eines solchen Vertrages ist, muss von daher ein um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer von vornherein auch mit diesbezüglichen versicherungsvertraglichen Sonderregelungen rechnen.
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