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- Der Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Fachanwalt!
Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Fachanwalt? Fakten: 161.000 Rechtsanwälte - davon nur 37.000 Fachanwälte. Fachanwalt beinhaltet intensive Zusatz-Ausbildung - Informationen der Kanzlei HAZ aus Offenburg. Rechtsanwalt wird man, wenn man sich dem Jura-Studium, dem Referendariat und zwei schwierigen Examina stellt und alles erfolgreich absolviert. Knapp 161.000 Rechtsanwälte gibt es derzeit (Stand Januar 2013) und die Zahl steigt weiter. Wie Sie den Qualifikationen der Kollegen unserer Kanzlei entnehmen können, ist jeder der Kollegen Rechtsanwalt und darüber hinaus die Mehrzahl der Kollegen auch Träger eines oder mehrerer Fachanwaltstitel. Fachanwalt wird man, wenn man sich einem schwierigen und in jeder Hinsicht aufwändigen Kurs unterwirft, mehrere Abschlussprüfungen in Form von Abschlussarbeiten besteht, hiernach durch Listen bearbeiteter Mandate praktische Erfahrungen und Kenntnisse nachweist und sich ggf. einem Prüfungsgespräch stellt. Eine Fachanwaltschaft kann in verschiedenen Rechtsgebieten von einem Anwalt erlangt werden. Erst wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, verleiht die zuständige Rechtsanwaltskammer einen Fachanwaltstitel, der dem Rechtssuchenden als Hinweis dienen darf, dass sein juristischer Ansprechpartner über deutlich überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet verfügt. Die Hans-Soldan-Stiftung hat nun ermittelt, dass es lediglich rund 37.000 Fachanwälte in Deutschland gibt, die einen oder mehere Fachanwaltstitel tragen. Rund 125.000 Kolleginnen und Kollegen - also mehr als 75% - verzichten somit auf eine derartige Zusatz-Qualifikation. Befragt warum das so ist, haben die Kolleginnen und Kollegen erklärt, sie hätten "kein Interesse" an einem solchen Titel (> 50%) bzw. hätten Interesse, seien aber "daran gehindert". Natürlich muss jeder entscheiden, wie er seinen Beruf ausübt und seine Tätigkeit nach außen transparent macht, für uns käme die Erklärung "kein Interesse" aber keinesfalls in Betracht. Und Hindernisse lassen sich oft beseitigen, wir sind schließlich Anwälte. Der Titel dokumentiert nicht nur die oben beschriebene besondere Qualifikation und schafft Vertrauen, er löst auch eine permanente Fortbildungsverpflichtung für den Anwalt aus. Alles im Interesse der Mandanten und damit in Ihrem Interesse. Für eine detaillierte Rechtsberatung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
- Versorgungsausgleich bei Scheidung - Gerichtsurteile
Anbei eine Sammlung von Gerichtsurteilen zum Versorgungsausgleich. Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden. BGH XII ZB 89/08 - Versorgungsausgleich Zum Versorgungsausgleich sind grundsätzlich auch die zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung abgetretenen Anrechte aus einer Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht auszugleichen. Mit der Abtretung allein hat sich der Ehegatte seiner Rechte aus der RV noch nicht endgültig begeben. Das Darlehen könnte bei Fälligkeit auch noch auf andere Weise getilgt werden, insbesondere durch Veräußerung der Immobilie, welche dem Darlehensgeber ohnehin als weitere Sicherheit dient (BGH XII ZB 89/08 FamRZ 2011, 963; NJW 2011, 1671; FuR 2011, 471). BGH XI ZB 504/10 - Versorgungsausgleich Bei der internen Teilung von Anrechten im Versorgungsausgleich ist es notwendig, im Tenor der gerichtlichen Entscheidung die Fassung oder das Daten der Versorgungsregelung zu benennen, die der Entscheidung zugrunde liegt (BGH XI ZB 504/10 NJW 2011, 1139). BGH XII ZB 54/09 - Versorgungsausgleich Anrechte, die im Wege des VA ausgeglichen werden können und die zuvor mit Mitteln aus dem Anfangsvermögen eines Ehegatten durch ihn erworben wurden (hier: Ehemann), sind regelmäßig nicht dem VA zu entziehen. Die Herkunft des Geldes für die Anwartschaft ist ohne Bedeutung, auch wenn im Zugewinnausgleich berücksichtigt (BGH XII ZB 54/09 FamRZ 2011, 877; FuR 2011, 475 - s. zu den Bedenken: Hoppens-FamRZ 2011, 879).
- Widerrufsrecht bei Maklervertrag
Bundesgerichtshof Entscheidung: Per E-Mail oder telefonisch geschlossener Maklervertrag ist ein Fernabsatzgeschäft und kann innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen werden - Informationen von Ihrem Rechtsanwalt für Zivilrecht in Offenburg. Bei der Veräußerung oder beim Erwerb von Wohneigentum wird immer wieder die Hilfe eines Maklers in Anspruch genommen. Dabei wird von den Maklern aber regelmäßig nicht deutlich genug darauf hingewiesen, dass und ggf. in welcher Höhe der Erwerber und/ oder der Veräußerer Kosten für die Tätigkeit des Maklers zu bezahlen haben. Es lohnt in diesen Fällen, Rat bei einem Rechtsanwalt zu suchen. Auch die Vermittlung von Wohnungen wird immer häufiger über das Internet angebahnt. Für die Wirksamkeit solcher Maklerverträge gelten besondere Voraussetzungen. Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass ein per E-Mail oder telefonisch geschlossener Grundstücksmaklervertrag ein Fernabsatzgeschäft sein und vom Maklerkunden innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen werden kann. In einem der vom Bundesgerichthof entschiedenen Fällen hatte die Immobilienmaklerin in einem Internetportal ein Hausgrundstück beworben. Der am Kauf Interessierte bekundete per E-Mail sein Interesse an dem Objekt. Die Immobilienmaklerin übersandte ihm darauf als PDF-Datei ein Exposé, in dem eine vom Käufer zu zahlende Maklerprovision in Höhe von 6,25% des Kaufpreises ausgewiesen war. Eine Widerrufsbelehrung enthielten weder die Internetanzeige noch das Exposé. Der Beklagte bestätigte telefonisch den Eingang des Exposés und bat um einen Besichtigungstermin. Einige Wochen nach der Besichtigung erwarb er das Grundstück zu einem Kaufpreis von 240.000 Euro. Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Zahlung einer Maklerprovision in Höhe von 15.000 Euro. In einem anderen Verfahren hatte die Immobilienmaklerin im Internet ein Grundstück beworben. Auf die Anfrage des Beklagten übersandte sie ihm per E-Mail ein Exposé, in dem eine vom Käufer zu zahlende Maklerprovision von 3,57% des Kaufpreises ausgewiesen war. Eine Widerrufsbelehrung fand sich in dem Exposé nicht. Der Beklagte bestätigte per E-Mail den Eingang des Exposés und vereinbarte mit der Klägerin einen Besichtigungstermin. In der Folgezeit erwarb er das Grundstück zu einem Kaufpreis von 650.000 Euro. Die Klägerin verlangt von dem Beklagten die Zahlung einer Maklerprovision in Höhe von 23.205 Euro. Beide Käufer hatten im Rechtsstreit den Widerruf der auf einen Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung ausgeübt. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass in vergleichbaren Fällen ein Widerrufsrecht bestehen kann. Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht zu. Es war bisher streitig, ob auch Maklerverträge Fernabsatzverträge im gesetzlichen Sinne sein können. Fernabsatzverträge im gesetzlichen Sinne sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Maklerverträge Fernabsatzverträge über die Erbringung von Dienstleistungen sein können. Für solche Fernabsatzverträge kann ein Widerrufsrecht bestehen. In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall konnten die jeweiligen Beklagten die Maklerverträge noch im Prozess widerrufen, weil sie nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt worden waren. Das Widerrufsrecht der jeweiligen Beklagten war zum Zeitpunkt der Widerrufserklärungen noch nicht erloschen. Das Widerrufsrecht kann erlöschen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt worden ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Diese Voraussetzungen lagen in beiden Fällen nicht vor, weil die jeweiligen Beklagten die Provision vor der Ausübung des Widerrufsrechts nicht bezahlt hatten. Es ist daher bei Streit über eine Maklerprovision sinnvoll, Hilfe bei einem Rechtsanwalt zu suchen. Für eine detaillierte Rechtsberatung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
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- Bewertungen der Kanzlei Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer, Offenburg, Deutschland
BEWERTUNGEN Was unsere Klienten sagen... Lebensleistungen werden vom Ende her bewertet. (Julia Klöckner, Politikerin) Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer Bewerten Sie uns! Wir hören auf unsere Klienten und verbessern unseren Service ständig basierend auf den Rückmeldungen. Wir würden uns über eine Bewertung von Ihnen freuen: BEWERTEN AUF GOOGLE HIER BEWERTEN Im nachfolgenden finden Sie Bewertungen / Reviews / Rezensionen der Kanzlei "Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer" in Offenburg, Deutschland. Eine individuelle Bewertung ist entweder direkt vom Kunden per Email eingereicht worden, oder von den verschiedenen Social Media Kanälen wie Facebook, Google, X, Xing, etc. herausgenommen. Alle Reviews und Rezensionen sind authentisch und unverfälscht. Bewertungen / Reviews / Rezensionen / Referenzen zu "Rechtsanwälte Hartmann Zimmer Abel" Wir sind stolz auf die vielen Bewertungen, die wir von unseren Klienten für unsere Kanzlei und unsere Anwälte bekommen haben. durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Wir können die Kanzlei Hartmann-Abel-Zimmer nur empfehlen. Schon der erste telefonische Kontakt war sehr freundlich und angenehm und wir erhielten auch sofort einen Termin. Insgesamt hatten wir mit Herrn Henrik Hartmann eine sehr gute Betreuung, die Kommunikation, zeitsparend da fast nur über E-Mail, war immer zeitnah, sehr ausführlich und für uns auch durchgehend verständlich. Wir fühlten uns sehr gut betreut. Sollten wir mal wieder einen Rechtsanwalt benötigen, werden wir uns auf jeden Fall wieder an Herrn Hartmann wenden. Vielen Dank nochmal für Ihre Hilfe! Von: Tina J. Datum: 20. September 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Sehr zu Empfehlen!!!! Von: Christian Hauser Datum: 8. September 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Henrik Hartmann hat mich in einer Mietsache vertreten. Er ist ein überaus kompetenter Fachanwalt der genau weiß was er macht. Sollte ich noch einmal einen Fachanwalt in Sachen Baumängel bei einer Mietsache benötigen, werde ich Ihn ganz sicher wieder kontaktieren. Ich bedanke mich für die überaus angenehme Zusammenarbeit. Von: Michael Zoller Datum: 4. September 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Ehrliche und kompetente Bewertung unseres Sachverhalts, schnelle Reaktion auf Anfragen und Antworten der Gegenseite und unsererseits, wir können die Zusammenarbeit nur weiter empfehlen! Von: Michael Vandrey Datum: 14. August 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Wir haben eine sehr gute, schnelle und angenehme Beratung durch Herrn Hartmann erhalten. Besonders positiv fanden wir die persönliche Kommunikation auf Augenhöhe mit Herrn Hartmann, die bereits vor der ersten Terminvereinbarung und dem eigentlichen Leistungsauftrag stattgefunden hat. Bevor überhaupt klar war, dass wir einen Termin buchen werden, haben wir bereits eine erste Auskunft zu unserem Fall bekommen. Ein ganz hervorragender Service! Umso positiver waren wir überrascht, als wir die Rechnung erhielten - wir hätten für diesen Service wesentlich mehr erwartet! Die Kanzlei selbst ist sehr gut strukturiert und das gesamte Team ist freundlich und diskret. Von: Stefanie Männle Datum: 1. August 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte juristische Beratung mit erfolgreichem Abschluss. Äußerst zufrieden und gerne jeder Zeit wieder. Vielen Dank Von: Maria Tornare Datum: 29. Juli 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Herr RA Abel hat mich in einem Schadensersatzverfahren nach einem nicht einfach gelagerten Verkehrsunfall sehr kompetent und auch sehr erfolgreich vertreten. Nochmals vielen Dank hierfür Von: Harald G. Datum: 25. Juli 2024 Quelle: Webseite durchschnittliches Rating ist 5 von 5 ich möchte Ihnen Herrn Markus Hartmann als einen äußerst kompetenten Anwalt für arbeitsrechtliche Angelegenheiten empfehlen. Herr Hartmann hat mein Anliegen mit höchster Professionalität bearbeitet und mich kontinuierlich über sein Vorgehen informiert. Seine Beratung zu weiteren Vorgehensweisen war ebenfalls erstklassig. Herr Hartmann zeichnet sich durch seine tiefgehende Fachkenntnis und sein Engagement aus. Während der gesamten Zusammenarbeit hielt er mich stets auf dem Laufenden und zeigte ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Seine strategische Herangehensweise und seine präzisen Empfehlungen haben mir sehr geholfen. Ich kann Herrn Hartmann jedem empfehlen, der arbeitsrechtliche Unterstützung benötigt. Er ist ein Anwalt, wie man ihn sich nur wünschen kann – kompetent, engagiert und stets im besten Interesse seiner Mandanten handelnd. Von: Rachid Baghdad Datum: 6. Juli 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Hendrik Hartmann hat mich sehr kompetent und sachlich gut beraten. Auch seine Mitarbeiterin Frau Nassall und der gesamte Bürostab, die am Anfang für mich da waren, haben mich sehr gut betreut. Bei der Verhandlung hat Herr Hartmann gezeigt, dass er dem Anwalt der Gegenseite fachlich überlegen war und deshalb für mich eine sehr zufriedenstellendes Ergebnis erzielt hat. Wir können weiter in unserem schönen mit der Wohnung angemieteten Garten weiter schalten und walten, wie es bei unserem Einzug mündlich mit dem Vermieter abgemacht war. Von: bernd Klein Datum: 5. Juli 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Bei einen anderen Fall vertrat uns die Kanzlei Hartmann und Abel schon einmal zu unserer vollsten Zufriedenheit.Deshalb wanden wir uns mit unserem aktuellen Fall ebenfalls an die Kanzlei. Auch jetzt waren wir mit der Kompetenz und Erfahrung von Herrn Hartmann sehr zufrieden und können ihn und die Kanzlei nur weiter empfehlen. Von: Gaby K Datum: 1. Juli 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Ich bin absolut begeistert von Herrn Hartmann. 👍 Man bekommt mega schnell Rückmeldung, es wird super über die rechtliche Lage aufgeklärt, jedes Schreiben wird als Kopie an den Mandanten weitergeleitet, sodass man immer über jeden Schritt informiert ist. Ich würde Herrn Hartmann jedem empfehlen, der ein arbeitsrechtliches Problem hat. Hier ist man in guten Händen👍👍 Von: Vicky Sto Datum: 28. Juni 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Sehr zuverlässig, fachlich TOP, Herr Hartmann weiß auf jeden Fall was er macht. Von: Witalij Kerschmann Datum: 24. Juni 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Von: Gerhard Sauer Datum: 8. Juni 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Von: Sarhad Kawan Datum: 6. Juni 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Obwohl ich aufgrund eigener, aber auch der Erfahrungen, die andere in meinem Bekanntenkreis mit Anwälten machen mussten, skeptisch bin, hat mich Herr Rechtsanwalt Hartmann sehr positiv überraschen können. Ich wurde von ihm in einem Mietrechtsstreit erfolgreich vertreten. Herr Hartmann hat auf die Aktionen der gegnerischen Seite stets prompt reagiert. Dabei wurde ich von ihm immer auf dem Laufenden gehalten. Er hat mich in allen Sachen gut beraten und ich hatte stets das Gefühl, dass ich mich auf ihn verlassen kann. Herzlichen Dank an Herrn Rechtsanwalt Hartmann und Frau Kundakji. Von: Monika B. Datum: 29. Mai 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Hartmann hat meinen Fall nachträglich übernommen. Herr Hartmann arbeitet sehr zuverlässig, transparent und professionell. Er gibt einem das Gefühl, "Setzten Sie sich hin, genießen Sie die Sonne, ich kümmere mich um den Rest." Top-Anwalt. Von: Johann Junker Datum: 25. April 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Wir waren mit Hr. H. Hartmann sehr zufrieden. Fachlich TOP und immer "immer Thema". Hat uns auch bei Gericht sehr gut vertreten und beraten und war auch da gut vorbereitet. Von: Solidbau Bauge. mbH Udo Holler Datum: 18. April 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Henrik Hartmann hat uns als hervorragender und erfahrener Anwalt sehr gut beraten, unterstützt und äußerst professionnel und zielorientiert mit Erfolg vertreten. Sehr gute Kommunikation über den Stand des Verfahrens und keine unnötigen Terminverschiebungen etc... Er hat per Email immer schnell und effizient auf Nachfragen geantwortet und Schriftsätze zügig weitergereicht. Herzlichen Dank! Wir können diese effiziente Kanzlei sehr gerne weiter empfehlen. Von: isabelle siegel Datum: 8. April 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Abel hat wie versprochen sein können bewiesen! Er hat mich in meinem Fall immer sehr gut beraten und betreut, und immer rechtzeitig gehandelt & benachrichtigt. Ich kann die Kanzlei jedem weiterempfehlen der einen professionellen Vertreter im Strafrecht braucht. Von: Denes Haas Datum: 3. April 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Bei einen anderen Fall vertrat uns die Kanzlei Hartmann und Abel schon einmal zu unserer vollsten Zufriedenheit.Deshalb wanden wir uns mit unserem aktuellen Fall ebenfalls an die Kanzlei. Auch jetzt waren wir mit der Kompetenz und Erfahrung von Herrn Hartmann sehr zufrieden und können ihn und die Kanzlei nur weiter empfehlen. Von: Gaby K Datum: 1. April 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr M. Hartmann hat mich in einem Fall für das Arbeitsgericht vertreten. Alles verlief nach meiner vollsten Zufriedenheit. Herr Hartmann ist sehr kompetent und hat mir meine vielen Fragen immer sehr ausführlich und professionell beantwortet. Zudem ging der Fall auch zu meinen Gunsten aus. Ich würde mich immer wieder an die Kanzlei Hartmann Abel Zimmer wenden. Nur zu empfehlen! Von: Julia Hirschfeld Datum: 4. März 2024 Quelle: Webseite durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Habe auf einer Anfrage über die Homepage noch am selben Tag eine sehr ausführliche und zielführende Antwort bekommen. In meinem Fall wurde von einem kostenpflichtigen Beratungsgespräch abgeraten, da mit aktuellem Sachstand kein Aussicht auf Erfolg bestand. Ich werde mir diese Kanzlei auf jeden Fall für die Zukunft merken! Von: Sebian Ast Datum: 1. März 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Vom Anfang bis zum Ende lief alles super unkompliziert ab. Der Kontakt hat super per Mail und telefonisch funktioniert. Herr Abel hat uns stets auf dem laufenden gehalten und es wurde besprochen, was evtl. als nächstes kommen könnte. Vor Gericht haben wir dank Herrn Abel dann auch gewonnen! Vielen Dank nochmal! Von: Daniel Ehnes Datum: 29. Februar 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Rechtsanwalt Abel hat uns bei einem Unfall mit Fahrerflucht betreut und gewonnen! Alles lief super unkompliziert per Mail und telefonisch ab. Wir wurden immer über den aktuellen Stand informiert. Vielen Dank nochmal. Von: Cornelia Datum: 27. Februar 2024 Quelle: Webseite durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Von: Sieglinde Ruthenberg Datum: 13. Februar 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Rechtsanwalt Markus Hartmann hat schnell meiner Sache angenommen. Ich wurde kompetent beraten und bin sehr zufrieden. Von: Ilja Stürz Datum: 9. Februar 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Ich danke Ihnen vielmals für die kompetente Hilfe bei meiner Mietsache. Ich kann Sie mit besten Gewissen weiterempfehlen. Von: Merl Koenig Datum: 6. Februar 2024 Quelle: Webseite durchschnittliches Rating ist 5 von 5 GEWONNEN Kündigung aus personenbedingten Gründen (krankheitsbedingt). "Die streitgegenständliche Kündigung vom XX.XX.2023 wird für gegenstandslos erklärt." Vielen Dank Herr Markus Hartmann! Von: A. Broß Datum: 17. Januar 2024 Quelle: Webseite durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Ich wurde nach einem unverschuldeten Rennrad-Unfall absolut professionell, sehr zuvorkommend und ganz nach meinen Vorstellungen von Frau RA Nassall vertreten. Die Kommunikation verlief absolut reibungslos und Frau RA Nassall konnte durch Ihre kompetente Vertretung meiner Ansprüche und Ihre Erfahrung eine sehr zufriedenstellende Schadensregulierung erwirken. Hierfür bin ich sehr dankbar - ich kann die Kanzlei im Allgemeinen und Frau RA Nassall im Speziellen zu 100% weiterempfehlen - herzlichen Dank für Ihre tadellose Arbeit und die Unterstützung! Von: Stephan B. Datum: 11. Januar 2024 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Rechtsanwalt Herr Abel hat mich nun bereits zum zweiten Male in einem anspruchsvollen Verkehrs-Rechtsstreit äußerst kompetent und maximal erfolgreich vertreten. Jederzeit würde ich seine Dienste wieder in Anspruch nehmen. Von: M. Klenk Datum: 6. Januar 2024 Quelle: Webseite durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Von: V O Datum: 22. Dezember 2023 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Abel wurde mir von einer Bekannten empfohlen und hat sich auch für mich sofort als Volltreffer erwiesen! Von Beginn an meines Anliegens wurde ich, sei es telefonisch oder per Mail, freundlich, kompetent und für einen Laien verständlich von Herrn Abel und Frau Junker beraten und sofort über Neuigkeiten informiert. Ich fühlte mich zu jeder Zeit sehr gut aufgehoben! Die schnelle und kompetente Unterstützung trug dazu bei, dass mein Anliegen zu meiner vollsten Zufriedenheit abgeschlossen wurde. Ein herzliches Dankeschön an Herrn Abel und Frau Junker für die Unterstützung. Sollte ich in Zukunft wieder rechtliche Unterstützung benötigen, werde ich mich erneut vertrauensvoll an Sie wenden. Von: Katharina Berl Datum: 20. Dezember 2023 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Markus Hartmann hat uns in einem Arbeitgeber-/ Arbeitnehmeranliegen sehr weitergeholfen. Wir würden ihn jederzeit wieder konsultieren und danken ihm herzlich für sein Engagement. Von: C. Lang Datum: 13. Dezember 2023 Quelle: Webseite durchschnittliches Rating ist 5 von 5 RA Abel war sehr kompetent, freundlich und schnell. Fragen wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit beantwortet. Ich kann ihn 100 % weiter empfehlen Von: Sälinger Datum: 11. Dezember 2023 Quelle: Webseite durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Von: Sebastian Hummel Datum: 6. Dezember 2023 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Kompetente, sachliche und doch freundliche Beratung, im Rechtsfall eine echte Hilfe Von: Lizzy Two Datum: 5. Dezember 2023 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Henrik Hartmann ist ein äußerst engagierter und äußerst kompetenter Anwalt. Unsere juristische Auseinandersetzung im Mietrecht, die sich über ein ganzes Jahr erstreckte, wurde von ihm hervorragend vertreten. Seine Expertise und Hingabe waren entscheidend für unseren Teilerfolg vor Gericht, wofür wir äußerst dankbar sind. Bei jeder Rückfrage nahm er sich stets ausführlich Zeit, um uns umfassend zu informieren. Wir empfehlen Herrn Hartmann uneingeschränkt als erstklassigen Anwalt im Mietrecht. Von: Katja Gergert Datum: 15. Oktober 2023 Quelle: Webseite durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Markus Hartmann hat mich hervorragend beraten & vertreten. Klare Empfehlung wenn es um das Arbeitsrecht geht ! Von: Chiller Original Datum: 26. September 2023 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 1 von 5 So wie ich die Kanzlei wahrgenommen habe interessieren Sie sich lediglich für einfache und schnelle Prozesse für welche kaum Arbeit anfällt. Für individuelle Fälle oder Fälle für die ein Anwalt kämpfen müsste sind diese definitiv die falschen Ansprechpartner. Weiterhin habe ich die Kanzlei als eher schnippich erlebt die weder bereit ist sich in einen Fall hinein zufuchsen noch dem angehenden Mandaten seine Sorgen zu nehmen. Ich hatte das Gefühl es geht ihnen lediglich ums Geld und nicht um Ihren Fall. Viel mehr scheinen Ihnen die Interessen Ihrer Klienten auf gut Deutsch am Po vorbei zu gehen. Von: Phil Bleul Datum: 6. September 2023 Quelle: Google Anmerkung der Kanzlei: Herr Bleul hat bei uns einen Beratungstermin wahrgenommen. Nach Schilderung des Sachverhaltes mussten wir ihn mit seinen eigenen Versäumnissen in zurückliegender Zeit konfrontieren. Ihm wurde - was ebenso unser Job ist - eine realistische Einschätzung seiner aktuellen Situation vermittelt und ein Lösungsweg aufgezeigt. Daher hat diese Rezension nichts mit der Art und Güte unserer Arbeit zu tun, sie ist bedauerlich und vor allem keinesfalls zutreffend. durchschnittliches Rating ist 1 von 5 Schlechte Vorbereitung durch Anwalt. Keine ordentliche Kommunikation. Gerichtstermin mit persönlichen vor Ort erscheinen vermasselt. Das auch noch in einer plötzlichen Urlaubsvertretung! Fall verloren!!!! Von: SV-IT GmbH Datum: 3. September 2023 Quelle: Google Anmerkung der Kanzlei: Sehr bedauerliche Bewertung, da nichts an ihr stimmt. Leider sind die Fehler ausschließlich von der Mandantin begangen worden. Die Verwaltung der Mandantin hatte den Gerichtstermin selbst falsch eingetragen, obwohl sie von uns korrekt und frühzeitig über Ort und Zeit des Termins informiert worden war. Der Prozessvortrag war professionell und entsprach komplett den Vorgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung. Die Mandantin wurde über absolut jeden Schritt jeweils zeitnah informiert, wie das bei uns üblich ist. Der Fall wurde natürlich auch nicht verloren, im Einverständnis mit der Mandantin wurde aus wirtschaftlichen Gründen ein Vergleich geschlossen. Fazit: Eigene Fehler auf uns abgeschoben, falsche Behauptungen erhoben, wir müssen leider feststellen, dass das außerordentlich schlechter Stil ist. Natürlich werden wir dieses Unternehmen nie wieder vertreten. durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Zuverlässiger Partner, schnelle Bearbeitung die unkompliziert abgewickelt wird. Gerne wieder. Von: marten-willem naarding Datum: 1. September 2023 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 4 von 5 Vielen Dank! Von: Erwin Musiol Datum: 1. September 2023 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Vielen herzlichen Dank an Frau Nassall. Mein Anliegen war nicht groß, aber durch Ihre Hilfe und Tipps per Telefon konnte die Angelegenheit komplett positiv als erledigt betrachtet werden. Darüber hinaus ist Frau Nassall sehr freundlich und sympathisch hervorgestochen. Vielen Dank! Von: Florian Sutter Datum: 23. August 2023 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Hartmann antwortete immer zeitnah bei sämtlichen Anliegen, in auch für Laien verständlicher Sprache. War er mal nicht verfügbar antwortete trotz allem schnell jemand anderes des Kanzlei Teams, insofern fühlten wir uns immer gut aufgehoben. Er zeigte uns unsere Chancen auf, aber ebenso wies er darauf hin dass etwas anders als erhofft verlaufen könnte und schätzte somit alles sehr realistisch ein. Im Verfahren nahm er uns unsere Angst und stand an unserer Seite! Wir danken Herrn Hartmann für alles!!! Von: Curly Schnu Datum: 1. August 2023 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Sehr gute Beratung. TOP Service. Immer Gute und Zeitnahe Kommunikation und ein sehr gutes Ergebnis. Ich würde immer wieder zu Herrn Hartmann in die Kanzlei gehen und spreche eine klare Empfehlung aus !! Vielen dank für alles! Von: Ramona Gulbinsky Datum: 21. Juli 2023 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Sehr professionelle Abwicklung, regelmäßige Status Updates und sehr gute Beratung. Von: Daniel Brecht Datum: 21. Juli 2023 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Von: Bernard Dal Datum: 19. Juli 2023 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Brauch nicht viele Worte:Perfekt!!! Von: M 99 Datum: 19. Juli 2023 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Von: Meryem Dogan Datum: 16. Juli 2023 Quelle: Google durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Hartmann ist sehr kompetent. Er und sein Team haben mir schnell und erfolgreich in meiner Angelegenheit geholfen. Von: Artur Kreismann Datum: 10. Juli 2023 Quelle: Google MEHR BEWERTUNGEN ANZEIGEN
- Rechtsanwalt Christian Abel - Anwalt, Fachanwalt, Rechtsbeistand in Offenburg
Rechtsanwalt Christian Abel Fachanwalt für: Verkehrsrecht, Strafrecht Rechtsanwalt Christian Abel 0781-919318-14 abel@anwaelte-hc.de Fachanwalt für: Verkehrsrecht, Strafrecht Interessensschwerpunkt: Verkehrsrecht, Strafrecht, Schadensersatzrecht, Autorecht Über Christian Abel Herr Rechtsanwalt Abel bearbeitet seit 1995 insbesondere die Sachgebiete Verkehrsrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, Schadensrecht und Sportrecht. Herr Abel ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Er vertritt Sie bei Schadenregulierungen nach Verkehrsunfällen, sowohl bei der Regulierung des Fahrzeugschadens mit den Schadenspositionen Abschleppkosten, merkantiler Minderwert, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall usw., als auch bei der Regulierung von Personenschäden mit den Schadenspositionen Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Unterhaltsschaden und Schmerzensgeld. Im Strafrecht übernimmt Herr Abel insbesondere die Vertretung in Verkehrsstrafsachen wie Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährung, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Nötigung, aber auch in sonstigen Ermittlungs- und Strafverfahren. Seit 2019 ist Herr Abel auch Vertragsanwalt des ADAC e.V. ADAC Vertragsanwalt Herr Abel ist verheiratet, hat zwei Kinder und wohnt in Renchen. Herr Abel hat langjährig Fußball gespielt und ist seinem Heimatverein nach wie vor verbunden. JETZT KONTAKTIEREN Beruflicher Werdegang seit 2019 seit 2019 seit 2005 seit 2001 1995 ADAC Vertragsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht Partner der Kanzlei Eintritt in die Kanzlei Studium in Freiburg, Referendariat am Landgericht Offenburg Rechtsgebiete - Christian Abel Strafrecht Das Strafrecht ist eine Sonderform des öffentlichen Rechts. Geschädigter/Opfer kann nur Zeuge sein.. MEHR ERFAHREN Verkehrsrecht Regelt das Verhalten bei der Fortbewegung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern oder zu Fuß… MEHR ERFAHREN Autorecht Das Autorecht beschäftigt sich mit der Anschaffung, der Veräußerung oder der Nutzung eines Autos... MEHR ERFAHREN Schadensersatzrecht Das Schadensersatzrecht fasst alle rechtlichen Bestimmungen zusammen, die dem Geschädigten im… MEHR ERFAHREN Aktuelle News von Rechtsanwalt Christian Abel 23. Nov. 2020 Christian Abel ist ADAC Vertragsanwalt ADAC Vetragsanwalt in Offenburg im Schwarzwald - Rechtsanwalt Christian Abel 20. Apr. 2017 Badeunfälle am Baggersee Waltersweier - wer haftet? Badeunfälle am Baggersee Waltersweier - wer haftet? Polizei Report Ortenau 20. Apr. 2017 Lebenslange Freiheitsstrafe - Dauer kann verkürzt werden! Lebenslange Freiheitsstrafe - Dauer verkürzen - nicht für Hans-Georg Neumann
- Rechtsanwalt Henrik Hartmann - Anwalt, Fachanwalt, Rechtsbeistand in Offenburg
Rechtsanwalt Henrik Hartmann Fachanwalt für: Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bau- und Architektenrecht Rechtsanwalt Henrik Hartmann 0781-919318-16 hhartmann@anwaelte-hc.de Fachanwalt für: Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bau- und Architektenrecht Interessensschwerpunkt: Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bau- und Architektenrecht, Zivilrecht, Schuldrecht, Kaufrecht, Immobilienrecht, Architektenrecht, Handelsrecht Über Henrik Hartmann Herr Hartmann absolvierte sein Studium in Freiburg und trat am 01.11.1993 nach seinem Referendariat beim Landgericht Offenburg in die Kanzlei Hartmann in Offenburg als Rechtsanwalt ein. Herr Hartmann ist zuständig für die Bearbeitung und Prozessvertretung in den Angelegenheiten Mietrecht, privates Baurecht, Architektenrecht, Handelsvertreterrecht und Maklerrecht. Er ist Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht , sowie Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht . Herr Hartmann ist verheiratet, hat eine Tochter und wohnt in Friesenheim - Oberschopfheim. Herr Hartmann reist und liest sehr viel. Er engagiert sich auch ehrenamtlich in Vereinen seiner Heimatregion. JETZT KONTAKTIEREN Beruflicher Werdegang seit 2008 seit 2005 seit 1999 1993 1992 Fachanwalt für Miet - und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Partner der Kanzlei Eintritt in die Kanzlei Anwalt in der Freiburger Kanzlei Pohl-Sitzler & Partner Studium in Freiburg, Referendariat am Landgericht Offenburg Rechtsgebiete - Henrik Hartmann Mietrecht Rechtliches zum Mietvertrag, Mietzahlungen und dem Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter… MEHR ERFAHREN Baurecht Das Baurecht ist ein Rechtsgebiet, das jeden betrifft, der ein Bauvorhaben umsetzen möchte.… MEHR ERFAHREN Zivilrecht Das Zivilrecht gilt für natürliche Personen - beinhaltet Bereiche wie Vertragsrecht & Privatrecht... MEHR ERFAHREN Handelsrecht Handelsrecht ist das Recht der Kaufleute. Der Kaufmannsbegriff, der im Handelsgesetzbuch (HGB)… MEHR ERFAHREN Schuldrecht Das Schuldrecht ist ein bedeutender Teilbereich des im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)… MEHR ERFAHREN Kaufrecht Auf der Grundlage zivilrechtlicher & verbraucherschutzrechtlicher Bestimmungen ist das Kaufrecht… MEHR ERFAHREN Immobilienrecht Das Rechtsgebiet des Immobilienrechts umfasst alle Rechtsvorschriften, die mit dem Eigentumserwerb… MEHR ERFAHREN Architektenrecht Wer selbstständig als Architekt arbeitet oder als Bauherr die Dienste eines Architekten in… MEHR ERFAHREN Aktuelle News von Rechtsanwalt Henrik Hartmann 8. Aug. 2023 Unternehmereigenschaft bei branchenfernen Geschäften Unternehmereigenschaft bei branchenfernen Geschäften 12. Apr. 2021 Mietminderung wegen Lockdown für Geschäfte? Aktuelles Mietrecht Mietminderung wegen Lockdown für Geschäfte? Aktuelles Mietrecht 12. Sept. 2019 Architektenvertrag: Keine Mindest- und Höchstsätze mehr Architektenvertrag: Keine Mindest- und Höchstsätze mehr - Architektenrecht