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News Artikel (183)

  • Der Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Fachanwalt!

    Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Fachanwalt? Fakten: 161.000 Rechtsanwälte - davon nur 37.000 Fachanwälte. Fachanwalt beinhaltet intensive Zusatz-Ausbildung - Informationen der Kanzlei HAZ aus Offenburg. Rechtsanwalt wird man, wenn man sich dem Jura-Studium, dem Referendariat und zwei schwierigen Examina stellt und alles erfolgreich absolviert. Knapp 161.000 Rechtsanwälte gibt es derzeit (Stand Januar 2013) und die Zahl steigt weiter. Wie Sie den Qualifikationen der Kollegen unserer Kanzlei entnehmen können, ist jeder der Kollegen Rechtsanwalt und darüber hinaus die Mehrzahl der Kollegen auch Träger eines oder mehrerer Fachanwaltstitel. Fachanwalt wird man, wenn man sich einem schwierigen und in jeder Hinsicht aufwändigen Kurs unterwirft, mehrere Abschlussprüfungen in Form von Abschlussarbeiten besteht, hiernach durch Listen bearbeiteter Mandate praktische Erfahrungen und Kenntnisse nachweist und sich ggf. einem Prüfungsgespräch stellt. Eine Fachanwaltschaft kann in verschiedenen Rechtsgebieten von einem Anwalt erlangt werden. Erst wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, verleiht die zuständige Rechtsanwaltskammer einen Fachanwaltstitel, der dem Rechtssuchenden als Hinweis dienen darf, dass sein juristischer Ansprechpartner über deutlich überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet verfügt. Die Hans-Soldan-Stiftung hat nun ermittelt, dass es lediglich rund 37.000 Fachanwälte in Deutschland gibt, die einen oder mehere Fachanwaltstitel tragen. Rund 125.000 Kolleginnen und Kollegen - also mehr als 75% - verzichten somit auf eine derartige Zusatz-Qualifikation. Befragt warum das so ist, haben die Kolleginnen und Kollegen erklärt, sie hätten "kein Interesse" an einem solchen Titel (> 50%) bzw. hätten Interesse, seien aber "daran gehindert". Natürlich muss jeder entscheiden, wie er seinen Beruf ausübt und seine Tätigkeit nach außen transparent macht, für uns käme die Erklärung "kein Interesse" aber keinesfalls in Betracht. Und Hindernisse lassen sich oft beseitigen, wir sind schließlich Anwälte. Der Titel dokumentiert nicht nur die oben beschriebene besondere Qualifikation und schafft Vertrauen, er löst auch eine permanente Fortbildungsverpflichtung für den Anwalt aus. Alles im Interesse der Mandanten und damit in Ihrem Interesse. Für eine detaillierte Rechtsberatung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

  • Versorgungsausgleich bei Scheidung - Gerichtsurteile

    Anbei eine Sammlung von Gerichtsurteilen zum Versorgungsausgleich. Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden. BGH XII ZB 89/08 - Versorgungsausgleich Zum Versorgungsausgleich sind grundsätzlich auch die zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung abgetretenen Anrechte aus einer Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht auszugleichen. Mit der Abtretung allein hat sich der Ehegatte seiner Rechte aus der RV noch nicht endgültig begeben. Das Darlehen könnte bei Fälligkeit auch noch auf andere Weise getilgt werden, insbesondere durch Veräußerung der Immobilie, welche dem Darlehensgeber ohnehin als weitere Sicherheit dient (BGH XII ZB 89/08 FamRZ 2011, 963; NJW 2011, 1671; FuR 2011, 471). BGH XI ZB 504/10 - Versorgungsausgleich Bei der internen Teilung von Anrechten im Versorgungsausgleich ist es notwendig, im Tenor der gerichtlichen Entscheidung die Fassung oder das Daten der Versorgungsregelung zu benennen, die der Entscheidung zugrunde liegt (BGH XI ZB 504/10 NJW 2011, 1139). BGH XII ZB 54/09 - Versorgungsausgleich Anrechte, die im Wege des VA ausgeglichen werden können und die zuvor mit Mitteln aus dem Anfangsvermögen eines Ehegatten durch ihn erworben wurden (hier: Ehemann), sind regelmäßig nicht dem VA zu entziehen. Die Herkunft des Geldes für die Anwartschaft ist ohne Bedeutung, auch wenn im Zugewinnausgleich berücksichtigt (BGH XII ZB 54/09 FamRZ 2011, 877; FuR 2011, 475 - s. zu den Bedenken: Hoppens-FamRZ 2011, 879).

  • Widerrufsrecht bei Maklervertrag

    Bundesgerichtshof Entscheidung: Per E-Mail oder telefonisch geschlossener Maklervertrag ist ein Fernabsatzgeschäft und kann innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen werden - Informationen von Ihrem Rechtsanwalt für Zivilrecht in Offenburg. Bei der Veräußerung oder beim Erwerb von Wohneigentum wird immer wieder die Hilfe eines Maklers in Anspruch genommen. Dabei wird von den Maklern aber regelmäßig nicht deutlich genug darauf hingewiesen, dass und ggf. in welcher Höhe der Erwerber und/ oder der Veräußerer Kosten für die Tätigkeit des Maklers zu bezahlen haben. Es lohnt in diesen Fällen, Rat bei einem Rechtsanwalt zu suchen. Auch die Vermittlung von Wohnungen wird immer häufiger über das Internet angebahnt. Für die Wirksamkeit solcher Maklerverträge gelten besondere Voraussetzungen. Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass ein per E-Mail oder telefonisch geschlossener Grundstücksmaklervertrag ein Fernabsatzgeschäft sein und vom Maklerkunden innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen werden kann. In einem der vom Bundesgerichthof entschiedenen Fällen hatte die Immobilienmaklerin in einem Internetportal ein Hausgrundstück beworben. Der am Kauf Interessierte bekundete per E-Mail sein Interesse an dem Objekt. Die Immobilienmaklerin übersandte ihm darauf als PDF-Datei ein Exposé, in dem eine vom Käufer zu zahlende Maklerprovision in Höhe von 6,25% des Kaufpreises ausgewiesen war. Eine Widerrufsbelehrung enthielten weder die Internetanzeige noch das Exposé. Der Beklagte bestätigte telefonisch den Eingang des Exposés und bat um einen Besichtigungstermin. Einige Wochen nach der Besichtigung erwarb er das Grundstück zu einem Kaufpreis von 240.000 Euro. Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Zahlung einer Maklerprovision in Höhe von 15.000 Euro. In einem anderen Verfahren hatte die Immobilienmaklerin im Internet ein Grundstück beworben. Auf die Anfrage des Beklagten übersandte sie ihm per E-Mail ein Exposé, in dem eine vom Käufer zu zahlende Maklerprovision von 3,57% des Kaufpreises ausgewiesen war. Eine Widerrufsbelehrung fand sich in dem Exposé nicht. Der Beklagte bestätigte per E-Mail den Eingang des Exposés und vereinbarte mit der Klägerin einen Besichtigungstermin. In der Folgezeit erwarb er das Grundstück zu einem Kaufpreis von 650.000 Euro. Die Klägerin verlangt von dem Beklagten die Zahlung einer Maklerprovision in Höhe von 23.205 Euro. Beide Käufer hatten im Rechtsstreit den Widerruf der auf einen Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung ausgeübt. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass in vergleichbaren Fällen ein Widerrufsrecht bestehen kann. Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht zu. Es war bisher streitig, ob auch Maklerverträge Fernabsatzverträge im gesetzlichen Sinne sein können. Fernabsatzverträge im gesetzlichen Sinne sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Maklerverträge Fernabsatzverträge über die Erbringung von Dienstleistungen sein können. Für solche Fernabsatzverträge kann ein Widerrufsrecht bestehen. In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall konnten die jeweiligen Beklagten die Maklerverträge noch im Prozess widerrufen, weil sie nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt worden waren. Das Widerrufsrecht der jeweiligen Beklagten war zum Zeitpunkt der Widerrufserklärungen noch nicht erloschen. Das Widerrufsrecht kann erlöschen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt worden ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Diese Voraussetzungen lagen in beiden Fällen nicht vor, weil die jeweiligen Beklagten die Provision vor der Ausübung des Widerrufsrechts nicht bezahlt hatten. Es ist daher bei Streit über eine Maklerprovision sinnvoll, Hilfe bei einem Rechtsanwalt zu suchen. Für eine detaillierte Rechtsberatung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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  • Bewertungen der Kanzlei Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer, Offenburg, Deutschland

    BEWERTUNGEN Was unsere Klienten sagen... Lebensleistungen werden vom Ende her bewertet. (Julia Klöckner, Politikerin) Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer Bewerten Sie uns! Wir hören auf unsere Klienten und verbessern unseren Service ständig basierend auf den Rückmeldungen. Wir würden uns über eine Bewertung von Ihnen freuen: BEWERTEN AUF GOOGLE HIER BEWERTEN Im nachfolgenden finden Sie Bewertungen / Reviews / Rezensionen der Kanzlei "Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer" in Offenburg, Deutschland. Eine individuelle Bewertung ist entweder direkt vom Kunden per Email eingereicht worden, oder von den verschiedenen Social Media Kanälen wie Facebook, Google, X, Xing, etc. herausgenommen. Alle Reviews und Rezensionen sind authentisch und unverfälscht. Bewertungen / Reviews / Rezensionen / Referenzen zu "Rechtsanwälte Hartmann Zimmer Abel" Wir sind stolz auf die vielen Bewertungen, die wir von unseren Klienten für unsere Kanzlei und unsere Anwälte bekommen haben. durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Hartmann hat meinen Fall nachträglich übernommen. Herr Hartmann arbeitet sehr zuverlässig, transparent und professionell. Er gibt einem das Gefühl, "Setzten Sie sich hin, genießen Sie die Sonne, ich kümmere mich um den Rest." Top-Anwalt. Von: Johann Junker Datum: 25. April 2024 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Wir waren mit Hr. H. Hartmann sehr zufrieden. Fachlich TOP und immer "immer Thema". Hat uns auch bei Gericht sehr gut vertreten und beraten und war auch da gut vorbereitet. Von: Solidbau Bauge. mbH Udo Holler Datum: 18. April 2024 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Henrik Hartmann hat uns als hervorragender und erfahrener Anwalt sehr gut beraten, unterstützt und äußerst professionnel und zielorientiert mit Erfolg vertreten. Sehr gute Kommunikation über den Stand des Verfahrens und keine unnötigen Terminverschiebungen etc... Er hat per Email immer schnell und effizient auf Nachfragen geantwortet und Schriftsätze zügig weitergereicht. Herzlichen Dank! Wir können diese effiziente Kanzlei sehr gerne weiter empfehlen. Von: isabelle siegel Datum: 8. April 2024 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Abel hat wie versprochen sein können bewiesen! Er hat mich in meinem Fall immer sehr gut beraten und betreut, und immer rechtzeitig gehandelt & benachrichtigt. Ich kann die Kanzlei jedem weiterempfehlen der einen professionellen Vertreter im Strafrecht braucht. Von: Denes Haas Datum: 3. April 2024 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Bei einen anderen Fall vertrat uns die Kanzlei Hartmann und Abel schon einmal zu unserer vollsten Zufriedenheit.Deshalb wanden wir uns mit unserem aktuellen Fall ebenfalls an die Kanzlei. Auch jetzt waren wir mit der Kompetenz und Erfahrung von Herrn Hartmann sehr zufrieden und können ihn und die Kanzlei nur weiter empfehlen. Von: Gaby K Datum: 1. April 2024 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr M. Hartmann hat mich in einem Fall für das Arbeitsgericht vertreten. Alles verlief nach meiner vollsten Zufriedenheit. Herr Hartmann ist sehr kompetent und hat mir meine vielen Fragen immer sehr ausführlich und professionell beantwortet. Zudem ging der Fall auch zu meinen Gunsten aus. Ich würde mich immer wieder an die Kanzlei Hartmann Abel Zimmer wenden. Nur zu empfehlen! Von: Julia Hirschfeld Datum: 4. März 2024 Quelle: Webseite ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Habe auf einer Anfrage über die Homepage noch am selben Tag eine sehr ausführliche und zielführende Antwort bekommen. In meinem Fall wurde von einem kostenpflichtigen Beratungsgespräch abgeraten, da mit aktuellem Sachstand kein Aussicht auf Erfolg bestand. Ich werde mir diese Kanzlei auf jeden Fall für die Zukunft merken! Von: Sebian Ast Datum: 1. März 2024 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Vom Anfang bis zum Ende lief alles super unkompliziert ab. Der Kontakt hat super per Mail und telefonisch funktioniert. Herr Abel hat uns stets auf dem laufenden gehalten und es wurde besprochen, was evtl. als nächstes kommen könnte. Vor Gericht haben wir dank Herrn Abel dann auch gewonnen! Vielen Dank nochmal! Von: Daniel Ehnes Datum: 29. Februar 2024 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Rechtsanwalt Abel hat uns bei einem Unfall mit Fahrerflucht betreut und gewonnen! Alles lief super unkompliziert per Mail und telefonisch ab. Wir wurden immer über den aktuellen Stand informiert. Vielen Dank nochmal. Von: Cornelia Datum: 27. Februar 2024 Quelle: Webseite ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Von: Sieglinde Ruthenberg Datum: 13. Februar 2024 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Rechtsanwalt Markus Hartmann hat schnell meiner Sache angenommen. Ich wurde kompetent beraten und bin sehr zufrieden. Von: Ilja Stürz Datum: 9. Februar 2024 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Ich danke Ihnen vielmals für die kompetente Hilfe bei meiner Mietsache. Ich kann Sie mit besten Gewissen weiterempfehlen. Von: Merl Koenig Datum: 6. Februar 2024 Quelle: Webseite ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 GEWONNEN Kündigung aus personenbedingten Gründen (krankheitsbedingt). "Die streitgegenständliche Kündigung vom XX.XX.2023 wird für gegenstandslos erklärt." Vielen Dank Herr Markus Hartmann! Von: A. Broß Datum: 17. Januar 2024 Quelle: Webseite ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Ich wurde nach einem unverschuldeten Rennrad-Unfall absolut professionell, sehr zuvorkommend und ganz nach meinen Vorstellungen von Frau RA Nassall vertreten. Die Kommunikation verlief absolut reibungslos und Frau RA Nassall konnte durch Ihre kompetente Vertretung meiner Ansprüche und Ihre Erfahrung eine sehr zufriedenstellende Schadensregulierung erwirken. Hierfür bin ich sehr dankbar - ich kann die Kanzlei im Allgemeinen und Frau RA Nassall im Speziellen zu 100% weiterempfehlen - herzlichen Dank für Ihre tadellose Arbeit und die Unterstützung! Von: Stephan B. Datum: 11. Januar 2024 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Rechtsanwalt Herr Abel hat mich nun bereits zum zweiten Male in einem anspruchsvollen Verkehrs-Rechtsstreit äußerst kompetent und maximal erfolgreich vertreten. Jederzeit würde ich seine Dienste wieder in Anspruch nehmen. Von: M. Klenk Datum: 6. Januar 2024 Quelle: Webseite ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Von: V O Datum: 22. Dezember 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Abel wurde mir von einer Bekannten empfohlen und hat sich auch für mich sofort als Volltreffer erwiesen! Von Beginn an meines Anliegens wurde ich, sei es telefonisch oder per Mail, freundlich, kompetent und für einen Laien verständlich von Herrn Abel und Frau Junker beraten und sofort über Neuigkeiten informiert. Ich fühlte mich zu jeder Zeit sehr gut aufgehoben! Die schnelle und kompetente Unterstützung trug dazu bei, dass mein Anliegen zu meiner vollsten Zufriedenheit abgeschlossen wurde. Ein herzliches Dankeschön an Herrn Abel und Frau Junker für die Unterstützung. Sollte ich in Zukunft wieder rechtliche Unterstützung benötigen, werde ich mich erneut vertrauensvoll an Sie wenden. Von: Katharina Berl Datum: 20. Dezember 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Markus Hartmann hat uns in einem Arbeitgeber-/ Arbeitnehmeranliegen sehr weitergeholfen. Wir würden ihn jederzeit wieder konsultieren und danken ihm herzlich für sein Engagement. Von: C. Lang Datum: 13. Dezember 2023 Quelle: Webseite ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 RA Abel war sehr kompetent, freundlich und schnell. Fragen wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit beantwortet. Ich kann ihn 100 % weiter empfehlen Von: Sälinger Datum: 11. Dezember 2023 Quelle: Webseite ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Von: Sebastian Hummel Datum: 6. Dezember 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Kompetente, sachliche und doch freundliche Beratung, im Rechtsfall eine echte Hilfe Von: Lizzy Two Datum: 5. Dezember 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Henrik Hartmann ist ein äußerst engagierter und äußerst kompetenter Anwalt. Unsere juristische Auseinandersetzung im Mietrecht, die sich über ein ganzes Jahr erstreckte, wurde von ihm hervorragend vertreten. Seine Expertise und Hingabe waren entscheidend für unseren Teilerfolg vor Gericht, wofür wir äußerst dankbar sind. Bei jeder Rückfrage nahm er sich stets ausführlich Zeit, um uns umfassend zu informieren. Wir empfehlen Herrn Hartmann uneingeschränkt als erstklassigen Anwalt im Mietrecht. Von: Katja Gergert Datum: 15. Oktober 2023 Quelle: Webseite ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Markus Hartmann hat mich hervorragend beraten & vertreten. Klare Empfehlung wenn es um das Arbeitsrecht geht ! Von: Chiller Original Datum: 26. September 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 1 von 5 So wie ich die Kanzlei wahrgenommen habe interessieren Sie sich lediglich für einfache und schnelle Prozesse für welche kaum Arbeit anfällt. Für individuelle Fälle oder Fälle für die ein Anwalt kämpfen müsste sind diese definitiv die falschen Ansprechpartner. Weiterhin habe ich die Kanzlei als eher schnippich erlebt die weder bereit ist sich in einen Fall hinein zufuchsen noch dem angehenden Mandaten seine Sorgen zu nehmen. Ich hatte das Gefühl es geht ihnen lediglich ums Geld und nicht um Ihren Fall. Viel mehr scheinen Ihnen die Interessen Ihrer Klienten auf gut Deutsch am Po vorbei zu gehen. Von: Phil Bleul Datum: 6. September 2023 Quelle: Google Anmerkung der Kanzlei: Herr Bleul hat bei uns einen Beratungstermin wahrgenommen. Nach Schilderung des Sachverhaltes mussten wir ihn mit seinen eigenen Versäumnissen in zurückliegender Zeit konfrontieren. Ihm wurde - was ebenso unser Job ist - eine realistische Einschätzung seiner aktuellen Situation vermittelt und ein Lösungsweg aufgezeigt. Daher hat diese Rezension nichts mit der Art und Güte unserer Arbeit zu tun, sie ist bedauerlich und vor allem keinesfalls zutreffend. durchschnittliches Rating ist 1 von 5 Schlechte Vorbereitung durch Anwalt. Keine ordentliche Kommunikation. Gerichtstermin mit persönlichen vor Ort erscheinen vermasselt. Das auch noch in einer plötzlichen Urlaubsvertretung! Fall verloren!!!! Von: SV-IT GmbH Datum: 3. September 2023 Quelle: Google Anmerkung der Kanzlei: Sehr bedauerliche Bewertung, da nichts an ihr stimmt. Leider sind die Fehler ausschließlich von der Mandantin begangen worden. Die Verwaltung der Mandantin hatte den Gerichtstermin selbst falsch eingetragen, obwohl sie von uns korrekt und frühzeitig über Ort und Zeit des Termins informiert worden war. Der Prozessvortrag war professionell und entsprach komplett den Vorgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung. Die Mandantin wurde über absolut jeden Schritt jeweils zeitnah informiert, wie das bei uns üblich ist. Der Fall wurde natürlich auch nicht verloren, im Einverständnis mit der Mandantin wurde aus wirtschaftlichen Gründen ein Vergleich geschlossen. Fazit: Eigene Fehler auf uns abgeschoben, falsche Behauptungen erhoben, wir müssen leider feststellen, dass das außerordentlich schlechter Stil ist. Natürlich werden wir dieses Unternehmen nie wieder vertreten. durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Zuverlässiger Partner, schnelle Bearbeitung die unkompliziert abgewickelt wird. Gerne wieder. Von: marten-willem naarding Datum: 1. September 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 4 von 5 Vielen Dank! Von: Erwin Musiol Datum: 1. September 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Vielen herzlichen Dank an Frau Nassall. Mein Anliegen war nicht groß, aber durch Ihre Hilfe und Tipps per Telefon konnte die Angelegenheit komplett positiv als erledigt betrachtet werden. Darüber hinaus ist Frau Nassall sehr freundlich und sympathisch hervorgestochen. Vielen Dank! Von: Florian Sutter Datum: 23. August 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Hartmann antwortete immer zeitnah bei sämtlichen Anliegen, in auch für Laien verständlicher Sprache. War er mal nicht verfügbar antwortete trotz allem schnell jemand anderes des Kanzlei Teams, insofern fühlten wir uns immer gut aufgehoben. Er zeigte uns unsere Chancen auf, aber ebenso wies er darauf hin dass etwas anders als erhofft verlaufen könnte und schätzte somit alles sehr realistisch ein. Im Verfahren nahm er uns unsere Angst und stand an unserer Seite! Wir danken Herrn Hartmann für alles!!! Von: Curly Schnu Datum: 1. August 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Sehr gute Beratung. TOP Service. Immer Gute und Zeitnahe Kommunikation und ein sehr gutes Ergebnis. Ich würde immer wieder zu Herrn Hartmann in die Kanzlei gehen und spreche eine klare Empfehlung aus !! Vielen dank für alles! Von: Ramona Gulbinsky Datum: 21. Juli 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Sehr professionelle Abwicklung, regelmäßige Status Updates und sehr gute Beratung. Von: Daniel Brecht Datum: 21. Juli 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Von: Bernard Dal Datum: 19. Juli 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Brauch nicht viele Worte:Perfekt!!! Von: M 99 Datum: 19. Juli 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Von: Meryem Dogan Datum: 16. Juli 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Hartmann ist sehr kompetent. Er und sein Team haben mir schnell und erfolgreich in meiner Angelegenheit geholfen. Von: Artur Kreismann Datum: 10. Juli 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Frau Nassall hat sich um meinen unverschuldeten Unfallschaden gekümmert. Ich war sehr zufrieden, weil ich mich um nichts kümmern musste und Frau Nassall den Schaden professionell, schnell und sehr zufriedenstellend begleitete. Dankeschön:) Von: Kerstin Hauswirth-Fuchs Datum: 9. Juli 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Von: Heiko Braun Datum: 28. Juni 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Hartmann ist ein hervorragender, kompetenter und erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht. Wir haben uns an Herr Hartmann in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit gewendet und bekamen sehr zeitnah einen Termin. Wir hatten sofort ein sehr gutes Gefühl dabei, unser Anliegen in seine Hände zu geben. Er strahlte Erfahrung, Kompetenz und Empathie aus. Obwohl unser Anliegen in manchen Situationen aussichtslos erschien, ermutigte Herr Hartmann uns, an unserer gemeinsamen und mit ihm abgestimmten Verfahrenstaktik festzuhalten. Er hat uns immer über jeden Schritt informiert bzw. unsere Zustimmung eingeholt. Wir wurden in unserer Angelegenheit immer auf dem Laufenden gehalten, haben uns sehr informiert, beraten und gut vertreten gefühlt. Herr Hartmann ist mit vollem Herzblut dabei und sein persönlicher Ehrgeiz wird geweckt, sobald er merkt, dass es arbeitsrechtliche Unstimmigkeiten oder Ungerechtigkeiten gibt. Per E-Mail bekommt man innerhalb kürzester Zeit Rückmeldung von ihm. Auch kurzfristige Abstimmungen bzw. Rücksprachen waren telefonisch sehr zeitnah möglich. Leider ist es oft bei anderen Anwälten nicht immer der Fall. Man vergibt einer/einem Anwältin/Anwalt das Mandat und hört dann Ewigkeiten nichts von dieser/diesem und bekommt auch niemanden ans Telefon. Dies war zu keinem Zeitpunkt der Fall bei Herr Hartmann. Herr Hartmann tritt schon in der außergerichtlichen Korrespondenz sehr selbstsicher, präzise und erfahren auf, dies verunsichert und schüchtert die gegnerische Partei schon im Vorfeld ein. Spätestens vor Gericht schmettert er, durch seine Kompetenz und seine Selbstsicherheit, die gegnerische Partei zu Boden und holt letzten Ende das best Mögliche für seine Mandanten raus. Wir würden Herr Hartmann zu 100 Prozent weiter empfehlen und würden uns immer wieder in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten an Herrn Hartmann wenden. Ein großes Dankeschön noch mal an diesen hervorragenden Anwalt und seine Rechtsanwaltfachangestellte/n, die ebenfalls eine hervorragende Arbeit leisten. Von: Anna Tsor Datum: 18. Mai 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Vielen herzlichen Dank an die Kanzlei Hartmann, sind mit der Arbeit Recht zufrieden gewesen und können mit guten Gewissen weiter empfehlen und wünschen weiter Erfolge zu erzielen. Von: Tatjana Anschitz Datum: 10. Mai 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Wir haben die Dienste von Herr Hartmann schon mehrfach in Anspruch genommen und wurden nie enttäuscht! Herr Hartmann ist sehr kompetent und hat unsere Interessen immer sehr fachkundig und geduldig wahrgenommen und durchgesetzt. Auch mit anderen Rechtsanwälten dieser Kanzlei hatten wir nur positive Erfahrungen. Von: Frank. K. Datum: 28. April 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Sehr zufrieden gewesen, mit allem. Kommunikation und Austausch war professionell und habe immer schnelle Rückmeldung bekommen. Von: Dounia Kirouani B. Datum: 28. April 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Sehr selten mit soviel Kompetenz im Arbeitsrecht (Markus Hartmann) vertreten worden. Super Kommunikation und vor allem sehr schnelle Rückmeldung." Von: Sonia Savino Datum: 20. April 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Durch Empfehlung kam ich zum Herrn Henrik Hartmann und direkt habe ich gespürt am richtigen Platz zu sein. Herr Henrik Hartmann habe ich als sehr kompetenten, überzeugenden und bestimmenden Anwalt kennengelernt. Obwohl ich ihm sehr oft auf die Nerven gegangen bin, hat er mich mit seiner freundlichen Art immer wieder beruhigt. Die Kommunikation war 1A und deshalb würde ich jedem diese Kanzlei weiterempfehlen. Vielen herzlichen Dank für alles und alles Gute weiterhin. Grüße Von: Athanasios Xanthos Datum: 15. April 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Weil sich der Lieferant unseres Fertighauses zunächst weigerte, einen Schadensersatz für eine bezahlte aber nicht erbrachte Zusatzleistung zu erstatten, haben wir Herrn RA Hartmann eingeschaltet. Wir wurden kompetent beraten, betreut und über das laufende Verfahren ständig informiert, was letztlich zum Erfolg und Schadensersatz führte. Von: Uwe Deetz Datum: 15. April 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Von: Thomas Herp Datum: 11. April 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Hartmann ist äußerst professionell und kompetent. Seine Fähigkeiten und sein Fachwissen sind beeindruckend und haben uns bei unserem Fall sehr geholfen. Wir fühlten uns während des gesamten Prozesses gut betreut und konnten uns immer auf seine Empfehlungen verlassen. Ich kann Herrn Hartmann jedem empfehlen. Vielen Dank Herr Hartmann Von: Ewald Ostwald Datum: 10. April 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Herr Henrik Hartmann hat uns in einer Mietangelegenheit vertreten. Der erste Eindruck bei dem ersten Gespräch , war sehr positiv. Ich waren sehr nervös und aufgeregt , aber durch seine ruhige und empathische Art von Herrn Hartmann fühlte ich mich bald besser. Der Rat von Herrn Hartmann hat mir sehr geholfen. Ich ging sehr zuversichtlich nach Hause. Er ist sehr professionell, zuverlässig und kompetent. Er hat das bestmögliche für uns herausgeholt. Herr Hartmann, nochmal vielen Dank für Ihren Einsatz ! Von: ahide Isufi Datum: 31. März 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Von: Roswitha Bea Datum: 25. März 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Sehr professionelle Arbeit, nur zu empfehlen !!!...leider gibt es nur 5 Sterne zu vergeben !...immer wieder gerne Von: Dominik Küster Datum: 15. März 2023 Quelle: Google ​ durchschnittliches Rating ist 5 von 5 Es gab immer die notwendige Kommunikation,es wurden Termine bzw Schriftverkehr der notwendig war auch gehalten, keine zusätzlichen "sinnlosen" Termine/Schriftverkehr. Sehr Zielorientiert! Bei Bedarf gerne die erste Wahl! Von: Melanie Becherer Datum: 15. März 2023 Quelle: Google ​ MEHR BEWERTUNGEN ANZEIGEN

  • Immobilienrecht mit Rechtsanwalt / Anwalt aus Offenburg, Schwarzwald, Deutschland

    Immobilienrecht Gesetz und Rechtssprechung Was ist das Immobilienrecht? Das Rechtsgebiet des Immobilienrechts umfasst alle Rechtsvorschriften, die mit dem Eigentumserwerb, der Veräußerung oder der Nutzung von Grundstücken, Gebäuden oder anderer nicht beweglicher Sachen in Zusammenhang stehen. ​ Der Eigentümer einer Immobilie oder der am Eigentumserwerb interessierte Bürger kann dabei mit den unterschiedlichsten rechtlichen Vorschriften in Berührung kommen. Er trifft auf Berufsgruppen wie Makler und Bauunternehmer, deren Inanspruchnahme Rechte und Pflichten auslöst, die in berufsspezifischen Gesetzen und Verordnungen geregelt sind. Immobilienrecht gilt auch dann, wenn es zu Unstimmigkeiten mit Nachbarn, Verwaltern und mit Miteigentümern kommt. Auch eine Eigentumswohnung gehört zu den Immobilien. Aufgrund der speziellen Rechtsfragen, die sich aus dem Zusammentreffen mehrerer voneinander abgetrennter Eigentumseinheiten auf einem Grundstück ergeben, ist das Wohnungseigentumsrecht gesondert geregelt. ​ Wird der Immobilienkauf durch einen Kredit finanziert, kommt auch noch der Umgang mit dem Kreditinstitut hinzu, der ebenfalls rechtliche Folgen haben kann. Immobilienrecht kann darüber hinaus auch mit Erbrecht oder mit den für Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung einschlägigen Vorschriften in Verbindung geraten. Der Anwalt für Immobilienrecht verfügt im Regelfall auch über Kenntnisse im Steuerrecht und über eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, die bei der Beurteilung der Projektplanung nützlich sein kann. Weitere Informationen Vertrag Gericht Immobilienrecht - Gesetz und Rechtssprechung Die Rechtsgrundlagen des Immobilienrechts sind in verschiedenen Gesetzen zu finden. Die grundsätzlichen Regelungen über Kauf und Verkauf von Immobilien und über deren Belastung mit Grundschuld oder Grunddienstbarkeit sind bei den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Sachenrecht zu finden. Für den Kontakt mit dem Makler finden sich gesetzliche Vorschriften in der Makler- und Bauträgerverordnung. Bei der Bebauung des Grundstücks sind auch die Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und in bestimmten Fällen die Rechtsnormen des Denkmalschutzgesetzes zu beachten. Denkmalschutz kann übrigens nicht nur Altgebäude betreffen. Es gibt auch Bodendenkmäler. Das können beispielsweise Spuren früherer Besiedlung sein, die beim Ausheben von Fundamenten zu Tage treten. Der Rechtsanwalt für Immobilienrecht tritt nicht nur vor den Zivilgerichten auf sondern verteidigt seine Mandanten auch gegen Bußgeldbescheide der Denkmalschutz- und Baubehörden. Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Offenburg Rechtsanwalt Henrik Hartmann 0781-919318-16 hhartmann@anwaelte-hc.de MEHR ERFAHREN Nehmen Sie das Beratungsangebot unseres Rechtsanwalts für Immobilienrecht in der Kanzlei in Offenburg am besten schon dann in Anspruch, wenn sie sich noch in der Planungsphase befinden. ​ Der Anwalt für Immobilienrecht gibt Ihnen einen verlässlichen Überblick über Chancen und Risiken, die mit dem Erwerb einer Immobilie oder mit der Durchführung eines Bauprojekts auf einer Immobilie verbunden sind. Dies gilt auch für den Erwerb einer Eigentumswohnung. Die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes halten für Käufer, die ihrer bisherigen regelmäßigen Mietzahlungspflicht entfliehen wollen, nicht immer positive Überraschungen bereit. Anwaltlicher Rat zur rechten Zeit hilft dabei, wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. ICH BRAUCHE HILFE IM IMMOBILIENRECHT Aktuelle News zum Immobilienrecht Versuche es später erneut. Sobald neue Beiträge veröffentlicht wurden, erscheinen diese hier.

  • Handelsrecht mit Rechtsanwalt / Anwalt aus Offenburg, Schwarzwald, Deutschland

    Handelsrecht Gesetz und Rechtssprechung Was ist das Handelsrecht? Handelsrecht ist das Recht der Kaufleute. Der Kaufmannsbegriff, der im Handelsgesetzbuch (HGB) verwendet wird, schließt in heutiger Zeit andere Gewerbetreibende wie Handwerker und Industriebetriebe mit ein. Neben Verpflichtungen für Kaufleute sieht das Handelsrecht im Gegensatz zum für Verbraucher geltenden allgemeinen Zivilrecht einige Verfahrensweisen vor, die den Ablauf von Handelsgeschäften beschleunigen sollen. ​ Der spezielle Schutz des Verbrauchers vor Übervorteilung durch allgemeine Geschäftsbedingungen oder durch mängelbehaftete Lieferungen ist im Verhältnis der Kaufleute untereinander nicht erforderlich. Das Handelsrecht regelt die geschäftlichen Voraussetzungen für einige klassische Handelsgeschäfte, beispielsweise das Recht der Spediteure und das Recht der Schiffsreedereien . Beim Beauftragen eines Spediteurs oder eines Umzugsunternehmens kommt auch der geschäftliche Laie mit dem Handelsrecht in Berührung. Weitere Informationen Vertrag Gericht Handelsrecht - Gesetz und Rechtssprechung Neben den handelsrechtlichen Regelungen für den kaufmännischen Betrieb gehören auch wettbewerbsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Vorschriften mit zum Bereich des Handelsrechts, die den Umgang der Kaufleute untereinander regeln und gestalten. Die Vorschriften des HGB enthalten auch Bestimmungen mit hoheitsrechtlichem Charakter, die zum Bereich des öffentlichen Rechts gehören. Beispiele dafür sind die Vorschriften zum Handelsregister und die Pflicht des Kaufmanns zur Buchführung sowie die Überprüfung des Vorliegens der Kaufmannseigenschaft. ​ Die gesetzlichen Bestimmungen, mit denen der Rechtsanwalt für Handelsrecht täglich umgeht, finden sich im HGB, in seinen Nebengesetzen oder in den wettbewerbsrechtlich relevanten Gesetzen wie dem Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb. Handelsrechtlich relevante Vorschriften aus dem Gesellschaftsrecht sind in HGB und BGB enthalten. ​ Zur Bearbeitung handelsrechtlicher Streitigkeiten sind an den Landgerichten Kammern für Handelssachen eingerichtet worden. Hier entscheiden ehrenamtliche Richter mit, die die Kaufmannseigenschaft haben. Auch bei dem Landgericht Offenburg besteht eine Kammer für Handelssachen, die sich sowohl mit dem Fortbestand von Anstellungsverhältnissen gekündigter Handelsvertreter zu beschäftigen hat als auch mit wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Handeltreibenden. Anträge auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz und Unterlassungsklagen wegen angeblicher Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorstöße gehören für die Richter der Kammer für Handelssachen ebenso wie für den Anwalt in Handelssachen zur täglichen Arbeit. Es geht dabei um Irreführung der Zielgruppe oder um wettbewerbswidrige Verkopplungen von Gewinnspielen mit Einwilligungserklärungen. Ihr Rechtsanwalt für Handelsrecht in Offenburg Rechtsanwalt Henrik Hartmann 0781-919318-16 hhartmann@anwaelte-hc.de MEHR ERFAHREN Beauftragen Sie den Rechtsanwalt für Handelsrecht in unserer Kanzlei in Offenburg , wenn Sie in Ihrer Eigenschaft als gewerblicher Händler eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten oder wenn Sie selbst durch wettbewerbswidriges Verhalten Ihres Mitbewerbers beeinträchtigt werden. ​ In allen anderen handelsrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen der Anwalt für Handelsrecht ebenfalls gerne zu einem Beratungsgespräch oder zur weitergehenden Vertretung Ihrer Interessen zur Verfügung. Kompetente anwaltliche Beratung versetzt Sie in handelsrechtlichen Angelegenheiten schnell in die Lage, wirtschaftliche und rechtliche Risiken zu erkennen und bei der Planung des weiteren geschäftlichen Vorgehens zu vermeiden. ICH BRAUCHE HILFE IM HANDELSRECHT Aktuelle News zum Handelsrecht Versuche es später erneut. Sobald neue Beiträge veröffentlicht wurden, erscheinen diese hier.

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