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- Der Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Fachanwalt!
Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Fachanwalt? Fakten: 161.000 Rechtsanwälte - davon nur 37.000 Fachanwälte. Fachanwalt beinhaltet intensive Zusatz-Ausbildung - Informationen der Kanzlei HAZ aus Offenburg. Rechtsanwalt wird man, wenn man sich dem Jura-Studium, dem Referendariat und zwei schwierigen Examina stellt und alles erfolgreich absolviert. Knapp 161.000 Rechtsanwälte gibt es derzeit (Stand Januar 2013) und die Zahl steigt weiter. Wie Sie den Qualifikationen der Kollegen unserer Kanzlei entnehmen können, ist jeder der Kollegen Rechtsanwalt und darüber hinaus die Mehrzahl der Kollegen auch Träger eines oder mehrerer Fachanwaltstitel. Fachanwalt wird man, wenn man sich einem schwierigen und in jeder Hinsicht aufwändigen Kurs unterwirft, mehrere Abschlussprüfungen in Form von Abschlussarbeiten besteht, hiernach durch Listen bearbeiteter Mandate praktische Erfahrungen und Kenntnisse nachweist und sich ggf. einem Prüfungsgespräch stellt. Eine Fachanwaltschaft kann in verschiedenen Rechtsgebieten von einem Anwalt erlangt werden. Erst wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, verleiht die zuständige Rechtsanwaltskammer einen Fachanwaltstitel, der dem Rechtssuchenden als Hinweis dienen darf, dass sein juristischer Ansprechpartner über deutlich überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet verfügt. Die Hans-Soldan-Stiftung hat nun ermittelt, dass es lediglich rund 37.000 Fachanwälte in Deutschland gibt, die einen oder mehere Fachanwaltstitel tragen. Rund 125.000 Kolleginnen und Kollegen - also mehr als 75% - verzichten somit auf eine derartige Zusatz-Qualifikation. Befragt warum das so ist, haben die Kolleginnen und Kollegen erklärt, sie hätten "kein Interesse" an einem solchen Titel (> 50%) bzw. hätten Interesse, seien aber "daran gehindert". Natürlich muss jeder entscheiden, wie er seinen Beruf ausübt und seine Tätigkeit nach außen transparent macht, für uns käme die Erklärung "kein Interesse" aber keinesfalls in Betracht. Und Hindernisse lassen sich oft beseitigen, wir sind schließlich Anwälte. Der Titel dokumentiert nicht nur die oben beschriebene besondere Qualifikation und schafft Vertrauen, er löst auch eine permanente Fortbildungsverpflichtung für den Anwalt aus. Alles im Interesse der Mandanten und damit in Ihrem Interesse. Für eine detaillierte Rechtsberatung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
- Versorgungsausgleich bei Scheidung - Gerichtsurteile
Anbei eine Sammlung von Gerichtsurteilen zum Versorgungsausgleich. Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden. BGH XII ZB 89/08 - Versorgungsausgleich Zum Versorgungsausgleich sind grundsätzlich auch die zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung abgetretenen Anrechte aus einer Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht auszugleichen. Mit der Abtretung allein hat sich der Ehegatte seiner Rechte aus der RV noch nicht endgültig begeben. Das Darlehen könnte bei Fälligkeit auch noch auf andere Weise getilgt werden, insbesondere durch Veräußerung der Immobilie, welche dem Darlehensgeber ohnehin als weitere Sicherheit dient (BGH XII ZB 89/08 FamRZ 2011, 963; NJW 2011, 1671; FuR 2011, 471). BGH XI ZB 504/10 - Versorgungsausgleich Bei der internen Teilung von Anrechten im Versorgungsausgleich ist es notwendig, im Tenor der gerichtlichen Entscheidung die Fassung oder das Daten der Versorgungsregelung zu benennen, die der Entscheidung zugrunde liegt (BGH XI ZB 504/10 NJW 2011, 1139). BGH XII ZB 54/09 - Versorgungsausgleich Anrechte, die im Wege des VA ausgeglichen werden können und die zuvor mit Mitteln aus dem Anfangsvermögen eines Ehegatten durch ihn erworben wurden (hier: Ehemann), sind regelmäßig nicht dem VA zu entziehen. Die Herkunft des Geldes für die Anwartschaft ist ohne Bedeutung, auch wenn im Zugewinnausgleich berücksichtigt (BGH XII ZB 54/09 FamRZ 2011, 877; FuR 2011, 475 - s. zu den Bedenken: Hoppens-FamRZ 2011, 879).
- Widerrufsrecht bei Maklervertrag
Bundesgerichtshof Entscheidung: Per E-Mail oder telefonisch geschlossener Maklervertrag ist ein Fernabsatzgeschäft und kann innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen werden - Informationen von Ihrem Rechtsanwalt für Zivilrecht in Offenburg. Bei der Veräußerung oder beim Erwerb von Wohneigentum wird immer wieder die Hilfe eines Maklers in Anspruch genommen. Dabei wird von den Maklern aber regelmäßig nicht deutlich genug darauf hingewiesen, dass und ggf. in welcher Höhe der Erwerber und/ oder der Veräußerer Kosten für die Tätigkeit des Maklers zu bezahlen haben. Es lohnt in diesen Fällen, Rat bei einem Rechtsanwalt zu suchen. Auch die Vermittlung von Wohnungen wird immer häufiger über das Internet angebahnt. Für die Wirksamkeit solcher Maklerverträge gelten besondere Voraussetzungen. Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass ein per E-Mail oder telefonisch geschlossener Grundstücksmaklervertrag ein Fernabsatzgeschäft sein und vom Maklerkunden innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen werden kann. In einem der vom Bundesgerichthof entschiedenen Fällen hatte die Immobilienmaklerin in einem Internetportal ein Hausgrundstück beworben. Der am Kauf Interessierte bekundete per E-Mail sein Interesse an dem Objekt. Die Immobilienmaklerin übersandte ihm darauf als PDF-Datei ein Exposé, in dem eine vom Käufer zu zahlende Maklerprovision in Höhe von 6,25% des Kaufpreises ausgewiesen war. Eine Widerrufsbelehrung enthielten weder die Internetanzeige noch das Exposé. Der Beklagte bestätigte telefonisch den Eingang des Exposés und bat um einen Besichtigungstermin. Einige Wochen nach der Besichtigung erwarb er das Grundstück zu einem Kaufpreis von 240.000 Euro. Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Zahlung einer Maklerprovision in Höhe von 15.000 Euro. In einem anderen Verfahren hatte die Immobilienmaklerin im Internet ein Grundstück beworben. Auf die Anfrage des Beklagten übersandte sie ihm per E-Mail ein Exposé, in dem eine vom Käufer zu zahlende Maklerprovision von 3,57% des Kaufpreises ausgewiesen war. Eine Widerrufsbelehrung fand sich in dem Exposé nicht. Der Beklagte bestätigte per E-Mail den Eingang des Exposés und vereinbarte mit der Klägerin einen Besichtigungstermin. In der Folgezeit erwarb er das Grundstück zu einem Kaufpreis von 650.000 Euro. Die Klägerin verlangt von dem Beklagten die Zahlung einer Maklerprovision in Höhe von 23.205 Euro. Beide Käufer hatten im Rechtsstreit den Widerruf der auf einen Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung ausgeübt. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass in vergleichbaren Fällen ein Widerrufsrecht bestehen kann. Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht zu. Es war bisher streitig, ob auch Maklerverträge Fernabsatzverträge im gesetzlichen Sinne sein können. Fernabsatzverträge im gesetzlichen Sinne sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Maklerverträge Fernabsatzverträge über die Erbringung von Dienstleistungen sein können. Für solche Fernabsatzverträge kann ein Widerrufsrecht bestehen. In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall konnten die jeweiligen Beklagten die Maklerverträge noch im Prozess widerrufen, weil sie nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt worden waren. Das Widerrufsrecht der jeweiligen Beklagten war zum Zeitpunkt der Widerrufserklärungen noch nicht erloschen. Das Widerrufsrecht kann erlöschen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt worden ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Diese Voraussetzungen lagen in beiden Fällen nicht vor, weil die jeweiligen Beklagten die Provision vor der Ausübung des Widerrufsrechts nicht bezahlt hatten. Es ist daher bei Streit über eine Maklerprovision sinnvoll, Hilfe bei einem Rechtsanwalt zu suchen. Für eine detaillierte Rechtsberatung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
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- Rechtsanwalt Offenburg | Fachanwalt Offenburg - Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer
Einführung Ihr Rechtsanwalt & Fachanwalt in Offenburg| Baden | Schwarzwald ANWALT JETZT WÄHLEN 30 Rechtsgebiete | 6 Anwälte | 1 Rat Über unsere Kanzlei Sie suchen einen Rechtsanwalt in Offenburg? Unser Team in der Kanzlei in Offenburg im Schwarzwald besteht aus hoch qualifizierten, spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten. Die Fortbildung zum Fachanwalt, sowie die ständige Fortbildung sind für uns selbstverständlich. Zufriedene Mandanten sind unser Ziel. Wir bieten einen umfassenden Service von der außergerichtlichen Beratung und Streitschlichtung über Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Vertretung. Zu diesem Zweck verbinden wir klassische juristische Arbeitsmethoden mit dem Einsatz modernster Technik. ICH BRAUCHE HILFE! Rechtsgebiete - eine Auswahl Arbeitsrecht Rechtliches zum Arbeitsverhältnis speziell im Bezug auf den Arbeitsvertrages und Kündigungen… MEHR ERFAHREN Mietrecht Rechtliches zum Mietvertrag, Mietzahlungen und dem Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter… MEHR ERFAHREN Familienrecht Familienrecht ist ein Rechtsgebiet, in dem rechtliche Probleme immer auch eine emotionale Seite… MEHR ERFAHREN Verkehrsrecht Regelt das Verhalten bei der Fortbewegung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern oder zu Fuß… MEHR ERFAHREN ALLE RECHTSGEBIETE Unsere Anwälte im Überblick Jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin hat sich auf auserwählte Rechtsgebiete spezialisiert. Wir haben den richtigen Anwalt für Sie! Rechtsanwalt Markus Hartmann 0781-919318-21 mhartmann@anwaelte-hc.de Fachanwalt für: Arbeitsrecht, Medizinrecht Interessensschwerpunkt: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Inkassorecht MEHR ERFAHREN Rechtsanwalt Henrik Hartmann 0781-919318-16 hhartmann@anwaelte-hc.de Fachanwalt für: Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bau- und Architektenrecht Interessensschwerpunkt: Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bau- und Architektenrecht, Zivilrecht, Schuldrecht, Kaufrecht, Immobilienrecht, Architektenrecht, Handelsrecht MEHR ERFAHREN Rechtsanwalt Christian Abel 0781-919318-14 abel@anwaelte-hc.de Fachanwalt für: Verkehrsrecht, Strafrecht Interessensschwerpunkt: Verkehrsrecht, Strafrecht, Schadensersatzrecht, Autorecht MEHR ERFAHREN Rechtsanwalt Jürgen Zimmer 0781-919318-22 zimmer@anwaelte-hc.de Fachanwalt für: Verwaltungsrecht, Versicherungsrecht Interessensschwerpunkt: Beamtenrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Internetrecht, Nachbarrecht, Reiserecht, Speditionsrecht, IT-Recht MEHR ERFAHREN Rechtsanwalt Artur Junge 07835-540571 junge@anwaelte-hc.de Fachanwalt für: Familienrecht Interessensschwerpunkt: Erbrecht, Familienrecht, Kaufrecht MEHR ERFAHREN Rechtsanwältin Stefanie Nassall 0781-919318-14 snassall@anwaelte-hc.de Fachanwalt für: Verkehrsrecht Interessensschwerpunkt: Strafrecht, Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Reiserecht, Insolvenzrecht, Zivilrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht MEHR ERFAHREN Ich kenne die Kanzlei Hartmann Abel Zimmer schon seit Jahren. Meine Erfahrungen waren durchweg positiv. Man wird kompetent vertreten wenn es hart auf hart kommt, bekommt aber auch hilfreiche Ratschläge um die gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und trotzdem zum Recht zu kommen. Herr Markus Hartmann hat mich z. B. über Jahre in einem Rechtstreit mit meinem früheren Arbeitgeber vertreten, das Ergebnis, Wochen nach dem Gütetermin, bei dem keine Einigung zu Stande kam und bereits der Verhandlungsbeginn termniert war, ist mein damaliger Arbeitgeber eingeknickt und hat alle meine Vorderungen erfüllt... Armin Baas, Offenburg ALLE BEWERTUNGEN News & Informationen der Kanzlei Der Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Fachanwalt! Kanzlei 15. Okt. Disziplinarverfahren für Beamte Beamtenrecht 2. Juni ALLE NEWS
- Philosophie der Kanzlei Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer, Offenburg, Deutschland
Philosophie Unsere Werte & Ziele Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich... ( Wilhelm Busch) Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer Unsere Werte "Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich", sagte Wilhelm Busch und das auch heute noch in Teilen der Bevölkerung vorherrschende Bild des Anwalts stammt noch aus Buschs Zeit. Der Anwalt heute ist aber nicht der staubtrockene Jurist, der hinter seinem Schreibtisch auf Mandanten wartet. Wir zumindest verstehen unseren Beruf nicht so. In unserer Kanzlei legen wir Wert auf eine Rechtsberatung, passend zu einer modernen, sich schnell ändernden Welt, die geprägt ist von Komplexität, Dynamik und Technologie. UNSERE ANWÄLTE Stark durch Kundenservice & soziale Kompetenz Der Anwalt von heute ist nach unserem Verständnis ein qualifizierter und erfahrener Jurist, ein umsichtig denkender und handelnder Unternehmer, ein Analyst und ein Mensch mit Einfühlungsvermögen und hoher sozialer Kompetenz. Anders könnten, anders würden wir unseren Beruf, gleichzeitig auch Berufung, nicht ausüben. Stark durch Teamarbeit & Technologie Demografische Entwicklung, die Entwicklung digitaler Medien und des Internets, eine komplexer und komplizierter werdende Gesetzeslage in einem Deutschland, das eng mit den europäischen Nachbarn verwoben ist, fordern den Anwalt sehr viel mehr als noch vor einigen Jahren. Mit unserem schlagkräftigen, motivierten und gut aufgestellten Team, unserem Willen zur permanenten Verbesserung, unserer modernen Büroinfrastruktur, unserer zentralen Lage in Offenburg, sowie der Vernetzung mit unserer Kooperationspartnerin im Bereich Steuern und Wirtschaftsprüfung bieten wir ein attraktives Angebot für Sie. Testen Sie uns! Stark durch Erfahrung & Fortbildung Um Anwalt werden zu können, muss man ein jahrelanges Studium mit zahlreichen Zwischenprüfungen und einem Ersten Juristischen Staatsexamen erfolgreich absolviert haben. Es schließt sich ein Referendariat an, das einen bekannt macht mit den Tätigkeiten der Gerichtsbarkeit und der Verwaltung, last not least auch ein erstes Mal mit dem Beruf des Anwalts. Das Referendariat endet mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen und danach ist man der sog. "Volljurist". Alle Kollegen des Büros entschlossen sich, den Beruf des Anwalts zu ergreifen. Mit Eintritt in unsere Kanzlei erklärt sich jeder Kollege bereit, in eine Art lebenslanges Trainings- und Drillcamp einzusteigen, denn dauerhafter Erfolg ist nur möglich mit hoher persönlicher Disziplin und der Bereitschaft, die eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse permanent zu hinterfragen und zu verbessern. Bis in die achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts hatten Anwälte praktisch keine relevanten Möglichkeiten, das rechtssuchende Publikum vorab von ihren persönlichen Qualifikationen und Fähigkeiten zu überzeugen. Dann wurden die sog. Fachanwaltsschaften eingeführt. Anwälte konnten sich einem strengen Ausbildungsregime mit Abschlussprüfungen unterziehen und am Ende erhielten sie bei erfolgreichem Abschluss die Erlaubnis, sich Fachanwalt für ihr persönliches Spezialgebiet zu nennen. Die Zahl der Gebiete, in denen man die Fachanwaltsfortbildung betreiben konnte, erhöhte sich mit den Jahren kontinuierlich. Unsere Kanzlei hat schon sehr früh erkannt, wie wichtig es für unsere Mandanten ist, dass sie es erkennbar mit einem Fachmann für ihr persönliches rechtliches Anliegen zu tun haben. Aus diesem Grund weist unsere Kanzlei eine außergewöhnlich hohe Anzahl von Fachanwaltstiteln auf und die Entwicklung ist selbstredend noch nicht abgeschlossen. Diese fachanwaltliche Spezialisierung fordert vom Anwalt im Übrigen, gegenüber der Anwaltskammer jährliche Fortbildung nachzuweisen, damit das Spezialwissen in Ihrem Interesse immer auf dem neuesten Stand bleibt.
- Beamtenrecht mit Rechtsanwalt Offenburg - Ihr Rechtsanwalt / Anwalt Schwarzwald, Ortenau
Beamtenrecht Gesetz und Rechtssprechung Was ist das Beamtenrecht? Das Beamtenrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst und die dort tätigen Beamten befasst. Als Experten für das Beamtenrecht verstehen wir die Besonderheiten und Herausforderungen, denen Beamte in ihrer beruflichen Laufbahn gegenüberstehen. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und rechtliche Unterstützung, um Ihre Rechte als Beamter zu wahren und Ihre beruflichen Interessen erfolgreich zu vertreten. Das Beamtenrecht regelt nicht nur den Status und die Besoldung von Beamten, sondern auch Fragen der Laufbahnentwicklung, Versetzungsmöglichkeiten, dienstliche Pflichten und Disziplinarverfahren. Es ist von großer Bedeutung, dass Beamte sich über ihre Rechte und Pflichten im öffentlichen Dienst im Klaren sind, um ihre berufliche Karriere effektiv zu gestalten. Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung im Beamtenrecht zur Seite, um Ihnen bei allen rechtlichen Angelegenheiten zu helfen und die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen. Typische Bereiche im Beamtenrecht sind unter anderem: Ernennung von Beamtenanwärtern, Dienstunfähigkeit von Beamten, Besoldung von Beamten, Konkurrentenstreit, Beförderung, Disziplinarverfahren, Polizeidienstuntauglichkeit, Nebentätigkeit, Versetzung & Abordnung, Dienstliche Beurteilung, Versorgung von Beamten. Weitere Informationen Beurteilung Disziplinarverfahren Konkurrentenstreit Untersuchungsanordnung Beamtenrecht - Gesetz und Rechtssprechung Das Beamtenrecht basiert auf einer Vielzahl von Rechtsgrundlagen, die speziell für den öffentlichen Dienst und die Beamten geschaffen wurden. Diese Rechtsvorschriften legen die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, innerhalb derer Beamte ihre Tätigkeiten ausüben und ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen. Eine der wichtigsten Rechtsquellen im Beamtenrecht ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Es gewährt Beamten bestimmte Grundrechte und stellt sicher, dass sie unabhängig und frei von politischer Einflussnahme handeln können. Darüber hinaus gibt es spezielle Gesetze auf Bundes- und Landesebene, die das Beamtenrecht regeln, wie zum Beispiel das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und das Landesbeamtengesetz (LBG) der jeweiligen Bundesländer. Des Weiteren sind Tarifverträge im öffentlichen Dienst von großer Bedeutung. Hierzu zählt beispielsweise der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder der Tarifvertrag der Länder (TV-L), die die Arbeitsbedingungen und die Besoldung der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst regeln. Obwohl Tarifverträge in der Regel nicht unmittelbar auf Beamte anwendbar sind, können sie dennoch indirekte Auswirkungen auf beamtenrechtliche Regelungen haben. Neben diesen grundlegenden Rechtsquellen gibt es eine Vielzahl von Verordnungen, Dienstvorschriften und Erlässen, die das Beamtenrecht ergänzen und konkretisieren. Diese Regelungen können sich auf spezifische Themen wie Beförderungen, Versetzungen, Beihilfe oder Dienstunfähigkeit beziehen und dienen als Leitfaden für die Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes. Als Experten im Beamtenrecht halten wir uns stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und verfolgen gesetzliche Änderungen, um unseren Mandanten eine fundierte und aktuelle Beratung zu bieten. Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, die komplexen Regelungen des Beamtenrechts zu verstehen und Ihre Rechte und Interessen bestmöglich zu vertreten. Ihr Rechtsanwalt für Beamtenrecht in Offenburg Rechtsanwalt Jürgen Zimmer 0781-919318-22 zimmer@anwaelte-hc.de MEHR ERFAHREN Ihr Rechtsanwalt für Beamtenrecht in Offenburg verfügt nicht nur über umfassende Kenntnisse der beamtenrechtlichen Vorschriften, sondern ist auch mit der örtlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bestens vertraut. Dank seiner täglichen Praxiserfahrung kennt er die Besonderheiten und Herausforderungen, denen Beamte im öffentlichen Dienst gegenüberstehen. Als kompetenter Rechtsbeistand vertritt er Sie mit juristischer Expertise und praktischem Know-how sowohl außergerichtlich als auch vor den Verwaltungsgerichten. Unser bewährter Rechtsanwalt für Beamtenrecht wird auch als Berater von Personalräten und Interessenvertretungen geschätzt. Insbesondere bei Fragen des kollektiven Beamtenrechts und der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten steht er Ihnen kompetent zur Seite. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können sich bei allen Fragen rund um das Recht der Beamtenverhältnisse vertrauensvoll an unsere Kanzlei in Offenburg wenden. Unser Rechtsanwalt für Beamtenrecht bringt sein fundiertes Fachwissen und seine Erfahrung ein, um Ihre Interessen erfolgreich zu vertreten. Egal ob es um Fragen des Beamtenstatusrechts, der Besoldung, Laufbahnentwicklung oder Disziplinarverfahren geht - er setzt sich engagiert für Ihre Belange ein und strebt eine zufriedenstellende Lösung oder ein angemessenes Urteil an. Zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren. Unser engagiertes Team in Offenburg steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung zu vereinbaren. Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz im Beamtenrecht und lassen Sie uns gemeinsam die bestmöglichen Ergebnisse für Ihre rechtlichen Angelegenheiten erzielen. ICH BRAUCHE HILFE IM BEAMTENRECHT Aktuelle News zum Beamtenrecht 2. Juni Dienstliche Beurteilung von Beamten Dienstliche Beurteilung von Beamten anfechten - Beamtenrecht erklärt 2. Juni Disziplinarverfahren für Beamte Disziplinarverfahren für Beamte - Beamtenrecht erklärt 2. Juni Konkurrentenstreit im Beamtenrecht Konkurrentenstreit im Beamtenrecht - Auswahlverfahren zur Besetzung von Beförderungsstellen gemäß Beamtenrecht