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SUCHERGEBNISSE

1 Ergebnis gefunden für „Pflegezeit“

  • Pflegezeit in mehreren Zeitabschnitten möglich?

    Pflegezeit in mehreren Zeitabschnitten möglich? Zeitraum von maximal sechs Monaten in mehrere Zeitabschnitte aufzuspalten und entsprechend mehrfach Pflegezeit gleiches gelte für die Formulierung, wonach der Arbeitnehmer anzugeben habe "für welchen Zeitraum" er Pflegezeit Hinzu komme, dass eine Verlängerung der Pflegezeit (sofern die sechs Monate noch nicht ausgeschöpft sind Im PflegeZG fehle auch eine ausdrückliche Bestimmung dahingehend, dass Pflegezeit etwa wie im BEEG die

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