Religiƶs motivierte Tragen des Kopftuchs - Abmahnung wegen Kopftuch - News und Informationen zu Recht / Rechtsprechung von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-WĆ¼rttemberg hat festgestellt, dass ein ƶffentlicher Arbeitgeber berechtigt ist, eine Erzieherin, die wƤhrend ihres Dienstes ein Kopftuch trug, abzumahnen. Das Kindertagesbetreuungsgesetz-KiTaG vom 14.02.2006 fordere NeutralitƤt auch in religiƶser Hinsicht.
Diese Bestimmungen sei mit hƶherrangigem Recht vereinbar, insbesondere werde die Mitarbeiterin dadurch nicht in ihrer grundgesetzlich verbĆ¼rgten Glaubensfreiheit verletzt. Das religiƶs motivierte Tragen des Kopftuchs sei "ein ƤuĆeres Zeichen, das nicht den Kernbereich der ReligionsausĆ¼bung" betreffe. Deshalb gehe im Rahmen der gebotenen AbwƤgung der kollidierenden Grundrechtspositionen insbesondere das Recht der Eltern zur Kindererziehung in religiƶser und weltanschaulicher Hinsicht vor.
Landesarbeitsgericht Baden-WĆ¼rttemberg, Urteil vom 19.06.2009, 7 Sa 84/08.
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