top of page

News

Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Arbeiten als Nebentätigkeit bei der Konkurrenz?

Arbeiten als Nebentätigkeit bei der Konkurrenz erlaubt, wenn durch Nebentätigkeit schutzwürdige Interessen der Beklagten nicht beeinträchtigt werden - Informationen im Arbeitsrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg

Zeitung im Briefkasten
Arbeiten als Nebentätigkeit bei der Konkurrenz?

Nebentätigkeiten sind manchen Arbeitgebern ein Dorn im Auge. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun die Voraussetzungen präzisiert, unter denen eine Nebentätigkeit aus Wettbewerbsgründen untersagt oder eben nicht untersagt werden kann. Geklagt gegen die Untersagung einer Nebenbeschäftigung hatte eine Briefsortiererin der Deutschen Post AG, die mitgeteilt hatte, sie betätige sich nebenberuflich als Zeitungszustellerin eines anderen Unternehmen. Pikant war, dass dieses andere Unternehmen nicht nur Zeitungen zustellen ließ, sondern auch Briefe und andere Postsendungen, folglich in diesem Bereich als direkte Konkurrentin der Post zu gelten hatte, was auch die Untersagung auslöste, obwohl die Mitarbeiterin erklärt hatte, sie stelle nur Zeitungen zu.


Die Post verwies auf den geltenden Tarifvertrag, der eine Untersagung „wegen unmittelbaren Wettbewerbs“ zuließ. Das BAG hat der Mitarbeiterin Recht gegeben. Eine „unmittelbare Wettbewerbstätigkeit“ liege nicht vor. „Zwar befinden sich die beiden Unternehmen mindestens bei der Briefzustellung in Konkurrenz zueinander. Die Klägerin ist aber weder in der Briefzustellung tätig, noch überschneiden sich ihre Tätigkeiten bei den beiden Unternehmen. Durch ihre Nebentätigkeit werden schutzwürdige Interessen der Beklagten nicht beeinträchtigt. Die nur untergeordnete wirtschaftliche Unterstützung des Konkurrenzunternehmens reicht nicht aus.“


Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. März 2010, Az 10 AZR 66/09



Für eine detaillierte Rechtsberatung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Über die Kanzlei in Offenburg

„Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer“ ist eine renommierte Rechtskanzlei mit Sitz in Offenburg im Schwarzwald. Sie finden in dieser Kanzlei Ihren Anwalt, Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Handelsrecht, Internetrecht, Nachbarrecht, Schuldrecht, Kaufrecht, Reiserecht, Immobilienrecht, IT-Recht, Architektenrecht, Arzthaftungsrecht, Speditionsrecht, Schadensersatzrecht, Autorecht, Inkassorecht. Die Rechtsanwälte betreuen Klienten in und um Offenburg. Das beinhaltet Städte und Gebiete wie Oberkirch, Kehl, Renchen, Bühl, Lahr, Baden-Baden, Oppenau, Biberach im Kinzigtal, Haslach, Hohberg, Friesenheim, Appenweier, Bad Peterstal, Achern, Kappelrodeck, Sasbach, Sasbachwalden, Willstätt, Rheinau, Wolfach, Gengenbach, Ettenheim, Herbolzheim, Neuried, Schramberg, Zell am Harmersbach, Unterharmersbach, Oberharmersbach, Seelbach, Ohlsbach, Kippenheim, Schwanau, Rust, Grafenhausen, Lautenbach, Dundenheim, Altenheim, Ichenheim, um nur einige Gemeinden beispielhaft zu nennen.

Rückruf Service

Bitte das Formular ausfüllen und wir rufen Sie zurück.

Kontaktdetails

Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer
Gaswerkstraße 5b
77652 Offenburg
Deutschland

Telefon: +49 781 919318 0
Telefax: +49
781 919318 33


E-mail: info@anwaelte-hc.de

  • Facebook Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer
  • Xing Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer
  • LinkedIn Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer
  • Youtube Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer
  • Twitter / X Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

© 2025 - Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer, Offenburg, Deutschland

bottom of page