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Bußgeldkatalog ab 01.02.09

Der neue Bußgeldkatalog, gültig ab 01.02.2009: Ab dem 01.02.2009 gilt ein neuer Bußgeldkatalog. Die Geldbußen wurden teilweise deutlich erhöht. Ich habe Ihnen die wichtigsten Tatbestände zusammengefasst.

Tatbestand Bisher in Euro Neu ab 1.2.09

Höchstgeschwindigkeit – Personenkraftwagen bis 3,5 to
innerhalb / außerhalb geschlossener Ortschaften: Überschreitung
bis 10 km/h 15/10 15/10
11-15 km/h 25/20 25/20
16-20 km/h 35/30 35/30

21-25 km/h 50/40 80/70
26-30 km/h 60/50 100/80

31-35 km/h 100/75 160/120

  • Fahrverbot 1 Monat innerhalb geschlossener Ortschaft

41-50 km/h 125/100 200/160

  • Fahrverbot 1 Monat inner-/außerhalb geschlossener Ortschaft

51-60 km/h 175/150 280/240

  • Fahrverbot 2 Monate innerhalb, 1 Monat außerhalb Ortschaft

61-70 km/h 300/275 480/440

  • Fahrverbot 3 Monate innerhalb, 2 Monate außerhalb Ortschaft

über 70 km/h 425/375 680/600

  • Fahrverbot 3 Monate inner-/außerhalb geschlossener Ortschaft

Alkohol, Drogen

1. Verstoß Fahrverbot 1 Monat 250 500
2. Verstoß Fahrverbot 3 Monate 500 1000
3. Verstoß Fahrverbot 3 Monate 750 1500

Rotlichtverstoss

- bis zu einer Sekunde rot 50 90
- länger als eine Sekunde rot – 1 Monat Fahrverbot 125 200
- länger als eine Sekunde rot – mit Gefährdung – 1 Monat Fahrverbot 200 320
- länger als eine Sekunde rot – mit Sachbesch. – 1 Monat Fahrverbot 200 360

Abstandsverstöße - Abstand in Metern bei Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h

-weniger als 5/10 des halben Tachowertes 40 75
-weniger als 4/10 des halben Tachowertes 60 100
-weniger als 3/10 des halben Tachowertes 100 160

  • über 100 km/h 1 Monat Fahrverbot

-weniger als 2/10 des halben Tachowertes 150 240

  • über 100 km/h 2 Monate Fahrverbot

-weniger als 1/10 des halben Tachowertes 200 320

  • über 100 km/h 3 Monate Fahrverbot


Abstandsverstöße - Abstand in Metern bei Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h

-weniger als 5/10 des halben Tachowertes 60 100
-weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 180
-weniger als 3/10 des halben Tachowertes 150 240

  • 1 Monat Fahrverbot

-weniger als 2/10 des halben Tachowertes 200 320

  • 2 Monate Fahrverbot

-weniger als 1/10 des halben Tachowertes 250 400

  • 3 Monate Fahrverbot

 

Überholen

Überholen mit Gefährdung 50 100
Überholverbot missachtet 75 150
- mit Sachbeschädigung 125 200

 

Vorfahrt

Vorfahrt missachtet mit Gefährdung 50 100

 


 

Über die Kanzlei

„Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer“ ist eine renommierte Rechtskanzlei mit Sitz in Offenburg im Schwarzwald. Sie finden in dieser Kanzlei Ihren Anwalt, Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Handelsrecht, Internetrecht, Nachbarrecht, Schuldrecht, Kaufrecht, Reiserecht, Immobilienrecht, IT-Recht, Architektenrecht, Arzthaftungsrecht, Speditionsrecht, Schadensersatzrecht, Autorecht, Inkassorecht. Die Rechtsanwälte betreuen Klienten in und um Offenburg. Das beinhaltet Städte und Gebiete wie Oberkirch, Kehl, Renchen, Freudenstadt, Rottweil, Bühl, Lahr, Freiburg, Baden-Baden, Oppenau, Biberach im Kinzigtal, Steinach, Hausach, Haslach, Schuttern, Hohberg, Friesenheim, Appenweier, Bad Peterstal, Bad Griesbach, Achern, Kappelrodeck, Ottenhöfen, Seebach, Sasbach, Sasbachwalden, Sasbachried, Ottersweier, Lauf, Willstätt, Rheinau, Wolfach, Gengenbach, Renchtal, Achertal, Ettenheim, Kenzingen, Emmendingen, Herbolzheim, Neuried, Schramberg, Elzach, Zell am Harmersbach, Unterharmersbach, Oberharmersbach, Seelbach, Ohlsbach, Kippenheim, Schwanau, Rust, Grafenhausen, Lautenbach, Dörlinbach, Kuhbach, Allmannsweier, Ottenheim, Dundenheim, Altenheim, Schwarzwald, Ortenau.