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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Kündigung nach unerlaubtem E-Mail-Versand

Weiterleitung pornografischer oder pornografienaher E-mails kann fristlose Kündigung bedeuten - News und Informationen zu Recht / Rechtsprechung von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.

hand auf einem Laptop
Kündigung nach unerlaubtem E-Mail-Versand?

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hatte es in seiner Entscheidung vom 15.1.2009 mit der fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zu tun, die darauf gestützt wurde, dass der betreffende Mitarbeiter eindeutig verbotswidrig innerhalb eines knappen Jahres ca. 70 ihm von dritter Seite in den Betrieb zugeleitete mails gelesen und an weitere Dritte im und außerhalb des Betriebes mit seinem Namen und seiner innerbetrieblichen Funktionsbezeichnung versehen weitergeleitet hat, wobei die mails in einer allerdings nur geringen Zahl durchaus pornografienahen Inhalt hatten.


Das LAG hat ausgeführt, die Weiterleitung pornografischer oder pornografienaher mails gerade an außenstehende Dritte sei geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen, da gerade die Rufschädigung für das Unternehmen schwer wiege. Gerettet hat den Mitarbeiter aber letztlich sein fortgeschrittenes Alter, seine lange Betriebszugehörigkeit, der Umstand, dass er nur weitergeleitet und nicht selbst pornografisches Material im Internet "ersurft" hatte, seine glaubwürdige Reue und die vergleichsweise kurze Nutzung der digitalen Medien (durch die Weiterleitung) von wenigen Minuten pro Tag. Die Kündigung des Arbeitgebers war danach unwirksam. Die Entscheidung wurde auch rechtskräftig.


Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.1.2009, 11 TaBV 4/08



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