Widerrufsbelehrung zur Belehrung über das Rückgaberecht - Musterbelehrung - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Kaufrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.

Dem Unternehmer ist eine Berufung auf § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV und das Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der bis zum 31. 3. 2008 geltenden Fassung (BGBl. 2004 I, S. 3102) jedenfalls dann verwehrt, wenn der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher für die Widerrufsbelehrung kein Formular verwendet hat, das der Musterbelehrung der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der damaligen Fassung vollständig entspricht (im Anschluss an BGH, Urt. v. 12. 4. 2007 - VII ZR 122/06, ZAP EN-Nr. 419/2007; Senatsurt. v. 9. 12. 2009 - VIII ZR 219/08, ZAP EN-Nr. 141/2010 zur Belehrung über das Rückgaberecht). Die vom Unternehmer verwendete Widerrufsbelehrung darf zwar gem. § 14 Abs. 3 BGB-InfoV in Format und Schriftgröße von der Musterbelehrung abweichen, muss aber - auch bei Verwendung des Textes der Musterbelehrung - deutlich gestaltet sein (§ 355 Abs. 2 S. 1 BGB)