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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Google Fonts DSGVO Abmahnung

Kommen jetzt die DSGVO Abmahnungen und Schadenersatzforderungen bei Verwendung von dynamischen Google Fonts? - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Internetrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HCK in Offenburg

Fonts auf einem Papier
Google Fonts mit Potential für DSGVO Abmahnung

Haben Sie schon eine Abmahnung oder eine Schadenersatzforderung bekommen mit der Begründung, dass Sie auf der Webseite Google Fonts verwenden ohne explizit die Einwilligung des Besuchers einzuholen?


Oder sind Sie besorgt, dass die Google Fonts nicht DSGVO-konform sind und Sie wollen sich absichern? Dann sollten Sie diesen Artikel lesen.


Google Fonts

Google stellt für Webseiten-Designer eine breite Auswahl an Schriftarten unentgeltlich zur Verfügung. Dabei werden bei einem Aufruf der Webseite die Fonts dynamisch von dem Google Server geladen. In Deutschland verwenden geschätzt über 800,000 Webseiten diesen eleganten Service von Google. 


Google Fonts und DSGVO

Das Problem mit den dynamischen Fonts besteht darin, dass die Fonts von einem Server in den USA geladen werden und dabei Daten von der Webseite in die USA gesendet werden. Gemäß DSGVO sollte für so etwas explizit eine Einwilligung von dem Webseitenbesucher eingeholt werden. Google garantiert zwar, dass alle Daten anonymisiert sind, aber dazu hat ein Gericht anders entschieden.


Entscheidung Landesgericht München vom 20.01.2022

Das LG München hat am 20.01.2022 entschieden, dass einem Internet-Nutzer, dessen IP-Adresse durch Abruf von Google-Fonts ohne Zustimmung an Google übermittelt wird, ein Schadenersatzanspruch zusteht. Im vorgenannten Verfahren wurde ein Betrag in Höhe von € 100,00 als Schadensersatz als angemessen erachtet. 


Gefahr Abmahnung / Forderungsschreiben

Es hat den Anschein, dass von dritter Seite nun Websites auf die Einbindung von Google-Fonts gescannt werden und im Falle des Auffindens einer solchen Einbindung dann Forderungsschreiben versenden. Es sind auch vermehrt private Personen, die solche Schreiben per Email an (wahrscheinlich) zahlreiche Firmen versenden mit einer Forderung über 100 €, die auf ein Konto überwiesen werden sollte. Als Begründung wird das Urteil des LG München aufgeführt!


Was tun nach Abmahnung / Forderungsschreiben?

Wir raten nach Erhalt des Schreibens unbedingt einen Anwalt zu kontaktieren. Es muss zuerst genau geklärt werden, ob es sich nur um eine Aufforderung oder eine vollständige Abmahnung handelt. Dementsprechend kann unterschiedlich reagiert werden. Viele Privatpersonen versenden auch Schreiben mit Formfehler, die eine derartige Forderung wirkungslos machen. Ein Anwalt kann das genau einschätzen.


Gleichzeitig raten wir aber auch das Problem vorbeugend, wie im nächsten Abschnitt beschrieben, ein für alle Mal zu lösen.


Wie mache ich Google Fonts DSGVO-konform?

Es gibt einige Möglichkeiten für Webseitenbetreiber, das Problem generell zu lösen, so dass keine Abmahnungen oder Forderungsschreiben mehr zu befürchten sind:

  1. Standard Fonts statt Google Fonts verwenden (dabei wird sich natürlich das Design der Webseite verändern)

  2. Google Fonts lokal auf den Server der Webseite laden (dazu gibt es im Internet zahlreiche Beschreibungen je nach verwendetem CMS)

  3. Einwilligung einholen für die Verwendung von Google Fonts z.B. als Teil des Cookie-Banners

Also jetzt reagieren und Google Fonts datenschutzkonform machen.



Für eine detaillierte Rechtsberatung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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