Impressum bei Facebook - Rechtliche Grundlage gem. § 5 Telemedien-Gesetz (TMG) - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Internetrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.
Nach einer relativ aktuellen Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg vom 19.8.2011 (Az. 2 HK O 54/11), von der man (noch) nicht weiß, ob sie die herrschende Auffassung repräsentiert, bedarf es bei einem Facebook-Auftritt zumindest dann eines Impressums gem. § 5 Telemedien-Gesetz (TMG), wenn man seinen Facebook-Auftritt auch geschäftlich nutzt, etwa zu Marketingzwecken. Möglich/ausreichend soll es dabei sein, den Facebook-Auftritt mit dem Impressum der geschäftlichen Homepage zu verlinken. Ob das tatsächlich ausreicht, ist allerdings ungeklärt. Da das TMG auch die Verhängung von Bußgeldern vorsieht und wegen des grassierenden Abmahnwesens sollte also jeder für sich prüfen, ob er unter den Anwendungsbereich der Norm fällt.
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