Impressum bei Facebook - Rechtliche Grundlage gem. ยง 5 Telemedien-Gesetz (TMG) - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Internetrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.

Nach einer relativ aktuellen Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg vom 19.8.2011 (Az. 2 HK O 54/11), von der man (noch) nicht weiร, ob sie die herrschende Auffassung reprรคsentiert, bedarf es bei einem Facebook-Auftritt zumindest dann eines Impressums gem. ยง 5 Telemedien-Gesetz (TMG), wenn man seinen Facebook-Auftritt auch geschรคftlich nutzt, etwa zu Marketingzwecken. Mรถglich/ausreichend soll es dabei sein, den Facebook-Auftritt mit dem Impressum der geschรคftlichen Homepage zu verlinken. Ob das tatsรคchlich ausreicht, ist allerdings ungeklรคrt. Da das TMG auch die Verhรคngung von Buรgeldern vorsieht und wegen des grassierenden Abmahnwesens sollte also jeder fรผr sich prรผfen, ob er unter den Anwendungsbereich der Norm fรคllt.
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