Mangelhafter Baustoff - Ersatz des Baustoffs wie Parkettstäbe, aber ohne Ersatz der Arbeitskosten - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Baurecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.
Der Verkäufer mangelhafter Parkettstäbe schuldet im Zuge der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung (BGB § 439 Abs. 1) nur die Lieferung mangelfreier Parkettstäbe, das heißt die Verschaffung von Besitz und Eigentum an einer mangelfreien Kaufsache (BGB § 433 Abs. 1); zur Verlegung ersatzweise gelieferter Parkettstäbe ist der Verkäufer im Wege der Nacherfüllung auch dann nicht verpflichtet, wenn der Käufer die mangelhaften Parkettstäbe bereits verlegt hatte
*) BGH, Urteil vom 15.07.2008 - VIII ZR 211/07; BauR 2008, 1609; JuS 2008, 933; MDR 2008, 1146; NJW 2008,
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