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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Unterschreitung Schallschutz - Hinweis!

  • Autorenbild: Andreas Sprenger
    Andreas Sprenger
  • 6. Juni 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Schalldämmung beim Hausbau - Hinweis nötig bei Unterschreitung des üblichen Schallschutz in Wohnung bei Hausbau - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Baurecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.

Haus im Bau
Unterschreitung Schallschutz - Hinweis!

Kann der Erwerber nach den Umständen erwarten, dass die Wohnung in Bezug auf den Schallschutz üblichen Qualitäts- und Komfortstandards entspricht, muss der Unternehmer, der hiervon vertraglich abweichen will, den Erwerber deutlich hierauf hinweisen und ihn über die Folgen einer solchen Bauweise für die Wohnqualität aufklären. Der Verweis des Unternehmers in der Leistungsbeschreibung auf "Schalldämmung nach DIN 4109" genügt hierfür nicht.


BGH, Urteil vom 04.06.2009 - VII ZR 54/07



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