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SUCHERGEBNISSE

1 Ergebnis gefunden für „Reisemängel“

  • Reisemängel rechtzeitig anzeigen

    Reisemängel müssen auch dann vor Ort bei dem Reiseveranstalter anzeigen, wenn die Mängel dem Reiseveranstalter Reisemängel auch dann vor Ort bei dem Reiseveranstalter anzeigen, wenn die Mängel dem Reiseveranstalter Nach den gesetzlichen Regelungen besteht eine Verpflichtung für den Reisenden, einen Reisemangel anzuzeigen Somit genügt die Kenntnis des Reiseveranstalters von einem Reisemangel als solche nicht.

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