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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz

Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Verwaltungsrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg

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Bundesdienstrecht erklärt ...

Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts vom 05.02.2009 - DNeuG, (BGBl I, 160)- Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz werden die geltenden Regelungen für Status, Besoldung und Versorgung der Beamten, Richter und Soldaten im Bundesbereich neu gefasst und fortentwickelt. Die Neuregelungen gelten nur für die Emfängerinnen und Empfänger von Besoldungs- und Versorgungsbezügen des Buindes gelten. Die Beamten,Richter sowie Versorgungsempfänger der Länder und Gemeinden werden in Konsequenz der ersten Stufe der Föderalismuskommission nicht erfasst; für sie gilt das bisherige Recht unverändert weiter, soweit es nicht durch Landesrecht abgelöst wird. Die Neuregelungen im Überblick: - Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes, u.a. Neugestaltung des Laufbahnsystems. - Stärkung des Leistungsprinzips - Abschaffung des Senioritätsprinzips in der Besoldung und neue Grundgehaltstabellen ab 01.078.2009 - Ausbau familienfreundlicher Regelungen - Anpassung an demographischen Wandel

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