Welche Ansprüche hat ein/e Lebenspartner/in nach dem Tod eines Beamten - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Verwaltungsrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg
Nach dem Tod eines Beamten hat der hinterbliebene Lebenspartner, der mit dem Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat, Anspruch auf Leistungen der Hinterbliebenenversorgung wie hinterbliebene Ehepartner von Beamten.