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Verjährungsbeginn bei Rückforderung von Bezügen

In Fällen, die die Rückforderung überzahlter Dienstbezüge gegenüber Beamten betreffen, sind insbesondere im unmittelbaren Landesdienst regelmäßig mehrere Behörden beteiligt. Neben der personalführenden Stelle (z. B. Regierungspräsidium) steht die für die Besoldung und Versorgung zuständige Behörde. Für die Beantwortung der Frage nach der nicht selten in Betracht kommenden Verjährung der Rückforderungsansprüche kommt es vor dem Hintergrund des § 199 Abs. 1 BGB darauf an, auf wessen Kenntnis es für den Fristlauf ankommt. Das BVerwG stellt in seinem Beschl. v. 20. 12. 2010 (2 B 34/10, LNR 2010, 31619) bei Behörden oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde ab; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für den Rückforderungsanspruch zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist. Wer im Einzelnen im Behördenaufbau der jeweiligen Verwaltung für den Rückforderungsanspruch zuständig ist, sei eine Frage des Einzelfalls.

 

Über die Kanzlei

„Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer“ ist eine renommierte Rechtskanzlei mit Sitz in Offenburg im Schwarzwald. Sie finden in dieser Kanzlei Ihren Anwalt, Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Handelsrecht, Internetrecht, Nachbarrecht, Schuldrecht, Kaufrecht, Reiserecht, Immobilienrecht, IT-Recht, Architektenrecht, Arzthaftungsrecht, Speditionsrecht, Schadensersatzrecht, Autorecht, Inkassorecht. Die Rechtsanwälte betreuen Klienten in und um Offenburg. Das beinhaltet Städte und Gebiete wie Oberkirch, Kehl, Renchen, Freudenstadt, Rottweil, Bühl, Lahr, Freiburg, Baden-Baden, Oppenau, Biberach im Kinzigtal, Steinach, Hausach, Haslach, Schuttern, Hohberg, Friesenheim, Appenweier, Bad Peterstal, Bad Griesbach, Achern, Kappelrodeck, Ottenhöfen, Seebach, Sasbach, Sasbachwalden, Sasbachried, Ottersweier, Lauf, Willstätt, Rheinau, Wolfach, Gengenbach, Renchtal, Achertal, Ettenheim, Kenzingen, Emmendingen, Herbolzheim, Neuried, Schramberg, Elzach, Zell am Harmersbach, Unterharmersbach, Oberharmersbach, Seelbach, Ohlsbach, Kippenheim, Schwanau, Rust, Grafenhausen, Lautenbach, Dörlinbach, Kuhbach, Allmannsweier, Ottenheim, Dundenheim, Altenheim, Schwarzwald, Ortenau.