top of page

News

Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Aufklärung des Patienten am Telefon?

Aufklärung des Patienten am Telefon durch Arzt möglich - Patient kann auf persönliches Gespräch bestehen - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Arzthaftungsrecht von Fachanwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei HAZ in Offenburg.

Doktor am Schreibtisch
Aufklärung des Patienten am Telefon?

In seinem Urteil vom 15.6.2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ausgeführt, dass eine Aufklärung des Patienten auch am Telefon stattfinden könne. Grundsätzlich könne sich der Arzt in einfach gelagerten Fällen auch in einem telefonischen Aufklärungsgespräch davon überzeugen, dass der Patient die entsprechenden Hinweise und Informationen verstanden hat. Ein Telefongespräch gebe ihm ebenfalls die Möglichkeit, auf individuelle Belange des Patienten einzugehen und eventuelle Fragen zu beantworten. Dem Patienten bleibe es aber auf jeden Fall unbenommen, auf einem persönlichen Gespräch zu bestehen. Handele es sich dagegen um komplizierte(re) Eingriffe mit erheblichen Risiken, werde eine telefonische Aufklärung regelmäßig unzureichend sein. Damit ist klargestellt, dass es sich um eine Ausnahme handelt, wobei das Telefonat – so eine Aufklärung insoweit zulässig ist – natürlich auch in hinreichend großem zeitlichem Abstand vor der Behandlungsmaßnahme stattfinden muss, um dem Patienten Zeit zu geben, das Für und Wider selbstbestimmt abzuwägen.


Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.6.2010, Az. VI ZR 204/09

bottom of page