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Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer

Unwirksame Quotenklausel im Mietvertrag

Unwirksame Quotenabgeltungsklausel führt nicht zur Unwirksamkeit der formularmäßigen Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter - News und Informationen zu Recht und Rechtsprechung im Mietrecht der Kanzlei HAZ in Offenburg.

Renovierung Mietwohnung
Unwirksame Quotenklausel im Mietvertrag?

1. Eine unwirksame Quotenabgeltungsklausel führt nicht zur Unwirksamkeit der formularmäßigen Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Wohnraummieter. 2. Vornahmeklauseln mit flexiblen Renovierungsfristen sind auch bei unrenoviert überlassenen Wohnungen wirksam. BGH 8. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 18.11.2008 Aktenzeichen: VIII ZR 73/08 Dokumenttyp: Beschluss Diese Entscheidung besagt folgendes: 1. Die sogenannten "Quotenklauseln", die besagen, dass der Mieter, auch wenn die Wohnung bei Auszug an sich noch nicht renovierungsbedürftig ist, der Mieter trotzdem eine anteilige, genau festgesetzten Quote an den gesamten Renovierungskosten zu übernehmen hat., sind in den allermeisten Fällen unwirksam. Die Unwirksamkeit einer solchen Quotenklausel bedeutet allerdings nicht, dass damit die gesamte Renovierungsklausel, wonach der Mieter grundsätzlich die Renovierung zu übernehmen hat, unwirksam ist. Von der Unwirksamkeit betroffen ist nur diese Quotenklausel. 2. Außerdem sind Klauseln, die dem Mieter die Renovierungslast aufzuerlegen, nicht deswegen unwirksam, weil der Mieter eine unrenovierte Wohnung übernommen hat.

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